Elektrizitätswirtschaftsgesetz:

Oesterreichs Energie drängt auf schnelle Entscheidung

von Oliver Kube
Foto: © Christian Fürthner

Das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll eine wichtige rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Energiewende liefern. Oesterreichs Energie informierte in einem Pressegespräch Anfang März über die Sichtweise der E-Wirtschaft auf das Gesetzesvorhaben. Von Präsident Michael Strugl und Generalsekretärin Barbara Schmidt gibt es für die Politik sowohl Lob als auch Verbesserungsvorschläge. Welche das sind, und warum Oesterreichs Energie auf eine möglichst zeitnahe Beschlussfassung seitens der politischen Gremien drängt, das erfahren Sie im Artikel!

„Wir müssen in Österreich bis 2040 doppelt so viel Strom produzieren wie aktuell“, sagte Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie. Damit das funktionieren könne, „brauchen wir einen gewaltigen Investitionsschub von 60 Milliarden Euro bis 2030. Davon etwa die Hälfte in erneuerbare Erzeugungsanlagen, die andere Hälfte in die Infrastruktur.“

Lob für die Politik

Das geplante ElWG (Elektritätswirtschaftsgesetz) gehe nach Auffassung von Oesterreichs Energie in die richtige Richtung. Strugl betont dabei die Vorschläge zur Einbindung von neuen Marktteilnehmern wie Aggregatoren, die Einführung von Peer-to-Peer Verträgen und den Fokus auf Transparenz und Kundenkommunikation. Die Branche begrüßt außerdem die Einführung eines Leistungspreises, der künftig für eine verursachergerechtere Verteilung der Netzkosten sorgen wird. Zudem wird es künftig einfacher möglich sein, Smart-Meter-Daten für den Netzbetrieb zu nutzen. In einzelnen Bereichen sieht die Branche aber noch Anpassungsbedarf.

Infrastruktur darf nicht überfordert werden

So würde die geplante Umstellung aller Smart Meter auf Viertelstundenwerte und die Übertragung dieser Daten die Infrastruktur derzeit noch überfordern, wie Barbara Schmidt erklärte, Generalsekretären bei Oesterreichs Energie. Ihr Vorschlag: Kunden, die selbst Strom produzieren, Mitglieder von Energiegemeinschaften sind, Wärmepumpen oder Ladestellen besitzen oder einen Jahresverbrauch über 10.000 kWh haben, sollen per Rechtsanspruch betreffend der Viertelstundenwerte vorgereiht werden. Für alle anderen Haushalte sollen zunächst Tageswerte erhoben werden.

Die Möglichkeit flexibler Netzzugänge, die mit dem ElWG geschaffen wird, begrüßt die E-Wirtschaft. Der Vorschlag geht der Branche aber nicht weit genug: „PV-Anlagen erreichen ihre Spitzenleistung nur wenige Stunden im Jahr. Es wäre volkswirtschaftlich äußerst unvernünftig, die Netzkapazitäten auf diese seltenen Spitzen auszulegen“, erklärt Schmidt. „Wir schlagen daher eine Beschränkung der Leistung auf 70 Prozent der maximalen Kapazität vor. Damit sinkt die eingespeiste Energiemenge um weniger als 5 Prozent – es könnten aber um 40 Prozent mehr Anlagen ans Netz angeschlossen werden.“

Umstieg auf monatliche Rechnung transparent gestalten

Bezüglich der geplanten Umstellung der Smart-Meter-Kunden auf monatliche Rechnungen über den tatsächlichen Verbrauch sieht Oesterreichs Energie sowohl Vor- als auch Nachteile: Der Vorteil besteht laut Strugl darin, dass die monatliche Abrechnung für die Kunden transparenter sei. Stromsparendes Verhalten macht sich direkt auf der nächsten Monatsrechnung bemerkbar. Für viele Kunden werde sich dadurch aber nicht viel ändern, so Strugl. Anders sehe es bei Haushalten mit stark schwankenden Verbräuchen aus, etwa bei Besitzern von PV-Anlagen und Wärmepumpen. Hier kann die monatliche Abrechnung entsprechend zu höheren finanziellen Belastungen in den Wintermonaten führen. „Um den Übergang im Interesse unserer Kunden bestmöglich zu bewältigen, braucht es Übergangsfristen und eine breite Kommunikation aller relevanten Akteure“, so Strugl.

E-Wirtschaft fordert Beschlussfassung vor der Nationalratswahl

Weiters fordert Oesterreichs Energie mehr Rechtssicherheit bei Preisänderungen im Interesse der Lieferanten und Kunden sowie Netzentgeltbefreiungen für Speicher als Investitionsanreiz. Abschließend appelliert Strugl an die politischen Vertreter aller Parteien, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen: „Wenn das Gesetz bis zur Nationalratswahl nicht beschlossen wird, verlieren wir mindestens ein Jahr, weil es Zeit braucht, bis eine mögliche neue Regierung gebildet wird und sich einarbeitet. Diese Zeit haben wir nicht.“

Weitere Informationen auf: www.oesterreichsenergie.at

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

Unseren Newsletter abonnieren - jetzt!

Neueste Nachrichten aus der Licht- und Elektrotechnik bestellen.