Elektroauto-Halter sollten …

e-Prämie 2023 jetzt beantragen!

von Oliver Kube
von Oliver Kube Foto: © fotolia

e-Prämie schon beantragt? Nein? Dann wird’s höchste Zeit! Die e-Prämie bietet Haltern von Elektroautos die Möglichkeit, mehrere hundert Euro pro Jahr für die eingesparten Emissionen zu erhalten. Die Höhe des Betrags variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter und hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa der geladenen Strommenge. Und eine bestimmte Gruppe von E-Auto-Fahrern ist von der e-Prämie ausgeschlossen. Welche das ist und wie alle anderen an ihre Prämie gelangen können, lesen Sie im Artikel.

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu – und damit auch die Möglichkeit für E-Auto-Halter und Betreiber von Ladestationen in Österreich, sich heuer die e-Prämie zu sichern. Wer jetzt nicht zugreift, verzichtet auf mehrere hundert Euro.

Doch was ist die e-Prämie überhaupt und wie können Begünstigte sie in Anspruch nehmen? Die e-Prämie – auch e-Quote, THG-Quote oder THG-Prämie genannt – basiert im Kern auf dem Emissionsrechtehandel. Wer in Österreich fossile Kraftstoffe verkauft, ist per Gesetz verpflichtet, den CO2-Fußabdruck dieser Kraftstoffe kontinuierlich zu reduzieren und zudem einen vorgegebenen Anteil an erneuerbarer Energie zu erreichen. Das kann durch den Verkauf oder die Beimischung von CO2-ärmeren Kraftstoffen geschehen – oder aber durch den Kauf von Emissionsrechtezertifikaten. Das bedeutet, das Unternehmen bezahlt Geld und erhält im Gegenzug die Berechtigung, mehr Emissionen zu erzeugen, als es eigentlich dürfte. Diese Emissionen müssen jedoch zuvor von jemand anderem eingespart und durch das Bundesumweltamt zertifiziert worden sein. Der Gedanke dahinter: Wer mehr Emissionen erzeugt als er darf, soll draufzahlen. Wer zur Reduzierung von Emissionen beiträgt, soll belohnt werden.

Wer elektrisch fährt, spart in Relation zum Fahren eines Verbrenners Emissionen ein und kann daher von der THG-Quote profitieren. Das Bundesumweltamt zertifiziert jedoch nur sehr große Mengen an anrechenbarem Strom, da sonst der bürokratische Aufwand enorm wäre. Daher gibt es sogenannte Zwischenhändler, die die Strommengen von E-Auto-Fahrern sammeln und zu Beginn des Folgejahres zertifizieren lassen und dann an einen Mineralölkonzern verkaufen. Die Höhe der Prämie, die ein einzelner E-Auto-Halter ausgezahlt bekommt, variiert von Anbieter zu Anbieter.

Höhe der Prämie variiert

Instadrive garantiert eine fixe Auszahlung von 450 Euro und ist damit Spitzenreiter in Österreich. Geld für E-Auto bietet 400 Euro. Auf Platz drei liegt ePuls mit 388 Euro Fixprämie und bietet dabei den Vorteil, dass das Geld sofort ausbezahlt wird. Bei den meisten Anbietern müssen die Begünstigten Fahrer warten, bis der Zwischenhändler die Quoten zertifiziert und verkauft hat. Bei Instadrive etwa müssen sich die Begünstigten bis September 2024 gedulden, bis die Prämie für 2023 auf dem Konto landet. Das Knifflige für die Firmen ist, dass sie im Vorhinein in der Regel nicht wissen, zu welchem Preis sie ihre Zertifikate handeln können. Das regelt nämlich der Markt. Die Fixprämien bieten zwar den E-Auto-Haltern Sicherheit, stellen jedoch für den Zwischenhändler ein Risiko dar. Manche Anbieter haben daher ausschließlich variable Prämien im Angebot, die sich nach den tatsächlich erzielten Erlösen richten, bei anderen hat der E-Auto-Halter die Wahl. Der Betrag kann am Ende höher oder niedriger ausfallen als die Fixprämie. Die auf den Webseiten der Anbieter genannten »bis zu«-Beträge bleiben in unserer Berichterstattung unberücksichtigt, da diese spekulativ und unverbindlich sind. Wer sich darüber informieren möchte, findet die Flex-Angebote auf den Webseiten des jeweiligen Anbieters.

Einen Überblick über die verschiedenen Angebote bietet die Vergleichsplattform thg-vergleichstest.at. Burkhard Schwarz, der Betreiber der Plattform, empfiehlt ebenfalls, sich an den Fixprämien zu orientieren. „Variable oder maximale Angebote können von freien Werbeversprechen nicht unterschieden werden“, schreibt Schwarz auf der Webseite. Neben den oben genannten Firmen bieten auch Genol (350 Euro), Gutmann (330 Euro), F. Leitner (300 Euro) und Lagerhaus (292 Euro) garantierte Beträge an. Zu den Anbietern, die ausschließlich variable Prämien anbieten, zählen etwa wirkaufendeinethg und co2prämie.at. Die genannten Beträge beziehen sich auf einen pauschal angerechneten Verbrauch von 1.500 kWh pro Jahr. Laut Bundesumweltamt kann die Pauschale jedoch nur geltend gemacht werden, wenn die geladene Menge Strom am Ladepunkt nicht gemessen bzw. nicht nachvollziehbar und überprüfbar aufgezeichnet werden kann. Kann sie das, so müssen die gemessenen Lademengen miteingereicht werden und es wird die exakte Strommenge zertifiziert. Im Klartext: Wer übers Jahr mehr Strom lädt, bekommt mehr Geld.

Wer (nur) öffentlich lädt, geht leer aus

Die österreichische Kraftstoffverordnung, die den rechtlichen Rahmen für die THG-Prämie bildet, hält für manche E-Auto-Halter jedoch eine unerfreuliche Besonderheit bereit: E-Auto-Halter können nur dann die Prämie in Anspruch nehmen, wenn das Fahrzeug überwiegend an einer nicht-öffentlichen Ladestation geladen wird. Der E-Auto-Halter muss die Adresse der nicht-öffentlichen Ladestation angeben. Wer nur oder fast nur an öffentlichen Ladestationen lädt, geht demnach leer aus – denn dort ist der Ladestellenbetreiber der Begünstigte. Diese Regel sorgte unter E-Autofahrern, Zwischenhändlern und bei diversen Veranstaltungen für Irritationen und Diskussionen. Zumal Klimaministerium und Bundesumweltamt in der Vergangenheit lange Zeit keine eindeutigen Aussagen zu dieser Frage machten (das i-Magazin berichtete in Ausgabe 5-2023). Auch auf der eMokon Mitte September in Teesdorf wurde über diese Besonderheit im Rahmen eines Fachpanels diskutiert. Für Martin Grasslober vom ÖAMTC war es „nicht nachvollziehbar, warum man die Adresse der nicht-öffentlichen Ladestation angeben muss.“ Das Klimaministerium habe diese Information lange nicht bekannt gegeben. Vergleichsplattformbetreiber Burkhard Schwarz war in seiner Kritik noch deutlich schärfer: Er sprach von einer „Ungerechtigkeit“ gegenüber Fahrern, die viel unterwegs sind und daher notwendigerweise meist öffentlich laden. Diese Ungleichbehandlung „spaltet die E-Auto-Community in Österreich“, so Schwarz. Er verweist auf Deutschland, wo es diese Einschränkung nicht gibt: „Wer in Deutschland E-Auto fährt, hat Anspruch auf die Prämie. Punkt.“

Die österreichische Bundesregierung scheint es mal wieder komplizierter zu machen, als es sein müsste. Über die Details zu Antrag und Auszahlung können sich E-Auto-Fahrer beim Prämien-Anbieter ihrer Wahl oder beim ÖAMTC informieren. Inzwischen herrscht immerhin mehr Klarheit als noch vor einigen Monaten Wie sich der Marktpreis für die eingesparten Emissionen entwickelt, kann hingegen niemand seriös vorhersagen. Es bleibt spannend.

Hinweis der Redaktion: Alle genannten Beträge beziehen sich auf den Stand Anfang November 2023. Kurzfristige Änderungen der Angebote können nicht ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen auf:
www.umweltbundesamt.at
www.thg-vergleichstest.at

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