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EAG-Begutachtung unter Zeitdruck

von Laura Peichl
von David Lodahl – Recherche, Konzept und Kuration Foto: © www.i-magazin.com/KI-generiert

Die kurze Begutachtungsfrist der neuen Marktprämien- und Investitionszuschussverordnungen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stößt bei Branchenvertretungen auf deutliche Kritik. Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) und Oesterreichs Energie bemängeln fehlenden Dialog, eine verspätete Datenbasis und inhaltliche Brüche zur aktuellen Gesetzeslage. Der Konflikt berührt damit nicht nur formale Abläufe, sondern die Investitionssicherheit eines zentralen Energiemarktes.

Förderverordnungen sind kein technisches Detail, sondern ein Steuerungsinstrument mit unmittelbarer Wirkung auf Investitionen, Projektfinanzierungen und Ausbaugeschwindigkeit. Umso sensibler reagiert der Markt, wenn Beteiligungsprozesse verkürzt und Entscheidungsgrundlagen spät veröffentlicht werden. Die Begutachtung der EAG-Marktprämienverordnung 2026 und der EAG-Investitionszuschussverordnung-Strom 2026 fiel nahezu vollständig in die Weihnachts- und Neujahrszeit – und hat damit eine grundsätzliche Debatte über Verfahrensqualität, regulatorische Kontinuität und Vertrauen ausgelöst.

Feiertagsbegutachtung und fehlender Dialog

Der Begutachtungszeitraum vom 23. Dezember 2025 bis 9. Jänner 2026 erschwerte aus Sicht der Branche eine seriöse fachliche Prüfung und interne Abstimmung erheblich. Oesterreichs Energie sieht darin ein strukturelles Problem, wenn zentrale Förderregelungen unter Zeitdruck beurteilt werden müssen. Barbara Schmidt, Generalsekretärin des Verbands, bringt die Kritik auf den Punkt: „Gerade bei Förderregelungen, die für Investitionen in erneuerbare Energien von zentraler Bedeutung sind, braucht es ausreichend Zeit für eine seriöse Begutachtung. Eine Konsultation über die Feiertage wird diesem Anspruch nicht gerecht.“

EEÖ geht in seiner Einordnung noch einen Schritt weiter und sieht darin ein wiederkehrendes Muster staatlicher Energiepolitik. Die Vorgangsweise der Bundesregierung setze einen Stil fort, bei dem zentrale energiepolitische Weichenstellungen ohne ernsthaften Dialog mit der Branche und ohne inhaltliche Substanz erfolgen. Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin von Erneuerbare Energie Österreich, formuliert dies ungewöhnlich deutlich: „Sollten die Verordnungen tatsächlich schon diese Woche in Rechtskraft gesetzt werden, bestätigt das den Eindruck, dass diese Begutachtung von Anfang an als reiner Formalakt gedacht war. Das ist angesichts der Tragweite der Regelungen schlicht abzulehnen.“

Zusätzlich kritisiert EEÖ, dass ein angekündigter fachlicher Austausch mit der Branche bislang nicht stattgefunden habe – trotz der hohen Komplexität der Materie.

Gutachten unter Kritik und ignoriertes ElWG

Inhaltlich richten sich die Einwände beider Organisationen vor allem gegen die Qualität und Aktualität der Entscheidungsgrundlagen. Die Branchenvertretungen betonen, dass sie in ihren Stellungnahmen die fachlichen Mängel des den Verordnungen zugrunde liegenden Gutachtens detailliert und fundiert aufgezeigt haben. Gleichzeitig wurde dieses Gutachten erst nach Beginn der Begutachtung veröffentlicht, was eine vertiefte Analyse zusätzlich erschwerte.

Besonders schwer wiegt aus Sicht von EEÖ und Oesterreichs Energie, dass das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in den vorliegenden Verordnungen vollständig ignoriert wird, obwohl es am ersten Tag der Begutachtung in Kraft trat. Damit basieren Förderlogiken auf einer bereits überholten Rechtslage. EEÖ warnt, dass rasche Nachbesserungen damit praktisch vorprogrammiert sind.

Für den Markt bedeutet diese Konstellation erhöhte Unsicherheit: Projekte werden auf Annahmen kalkuliert, deren regulatorische Gültigkeit nur begrenzt verlässlich erscheint. Das erhöht Risiken in Finanzierung und Umsetzung und wirkt sich mittelbar auch auf die Kosten der Energiewende aus.

Appelle an Stabilität und Planungssicherheit

Beide Organisationen verbinden ihre Kritik mit klaren Appellen an die Politik. Oesterreichs Energie fordert, die im EAG vorgesehenen Fortführungsregelungen zu nutzen und bestehende Förderbedingungen so lange weiter gelten zu lassen, bis ein aktualisiertes Gutachten vorliegt, das die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen korrekt abbildet. Barbara Schmidt warnt vor den Folgen kurzfristiger Regulierung: „Stabile und verlässliche Rahmenbedingungen sind entscheidend für Investitionen. Zeitdruck, fehlende Abstimmung und ständig wechselnde Vorgaben erhöhen Risiken – und verteuern am Ende die Transformation des Energiesystems.“

Auch EEÖ plädiert für regulatorische Kontinuität und echten Dialog. Martina Prechtl-Grundnig bringt den Kern des Anliegens so auf den Punkt: „Planungssicherheit entsteht nicht durch hektische Verordnungen, sondern durch stabile Regeln, saubere Gutachten und echten Dialog. Die jetzige Vorgehensweise gefährdet Investitionen, den Ausbau erneuerbarer Energien und damit die Versorgungssicherheit in Österreich.“

Die Faktenlage ist klar

Die vorliegenden Stellungnahmen zeichnen ein konsistentes Bild: verkürzte Begutachtungsfristen, verspätete Entscheidungsgrundlagen, fachliche Mängel im Gutachten und eine fehlende Anpassung an die neue Gesetzeslage untergraben das Vertrauen in die regulatorische Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Für Marktakteure erhöht sich damit das Planungsrisiko, für die Politik stellt sich die Frage, wie Reformtempo und Verfahrensqualität künftig besser in Einklang gebracht werden können.

Quellenliste
  • Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ): Stellungnahme zur Begutachtung der EAG-Marktprämienverordnung 2026 und der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2026.
  • Oesterreichs Energie: Presseinformation „EAG-Förderverordnungen 2026: kurze Frist und mangelnde Berücksichtigung der jüngsten Gesetze“.

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