PV-Förderung 2026: Diese Calls, Sätze und Spielregeln gelten für Photovoltaik und Speicher:

Startschuss für EAG-Investitionszuschüsse 2026

von Laura Peichl
von Thomas Buchbauer – Recherche, Konzept und Kuration Foto: © www.i-magazin.com / KI-generiertes Symbolbild / Redaktion

Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom Novelle 2026 stehen die Fördercalls, Fördermittel und Fördersätze für das Jahr 2026 fest. Gefördert werden die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die gleichzeitige Anschaffung von Stromspeichern. Zusätzlich kann mit dem „Made in Europe“-Bonus ab 23. Juni 2025 ein weiterer Förderimpuls von bis zu 20 % genutzt werden, sofern europäische Komponenten verbaut werden.

Für die Branche bringt 2026 damit einen klar strukturierten Förderfahrplan: Für kleinere PV-Anlagen gelten fixe Fördersätze und das first-come-first-served-Prinzip, für größere Anlagen kommt erneut das verkehrte Bieterverfahren zum Einsatz. Wer Projekte plant, sollte neben den Call-Terminen vor allem auch die formalen Voraussetzungen im Blick behalten.

Zwei Fachkräfte montieren Photovoltaikmodule auf einem geneigten Dach unter blauem Himmel.

Die Förderung 2026 betrifft die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und rückt damit auch Planung, Montage und Umsetzung durch Fachbetriebe in den Fokus. (Foto: © www.i-magazin.com / KI-generiertes Symbolbild / Redaktion)

Die Förderlogik für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher ist 2026 nach Größenklassen gegliedert. Für Kategorie A mit Anlagen bis 10 kWpeak gilt ein fixer Fördersatz von 150 Euro pro kWpeak. In Kategorie B für Anlagen über 10 kWpeak bis 20 kWpeak beträgt der fixe Fördersatz 140 Euro pro kWpeak.

Für größere Projekte gelten andere Obergrenzen: In Kategorie C für Anlagen über 20 kWpeak bis 100 kWpeak liegt der höchst zulässige Fördersatz bei 130 Euro pro kWpeak, in Kategorie D für Anlagen über 100 kWpeak bis 1000 kWpeak bei 120 Euro pro kWpeak. Für Speicher ist im vorliegenden Material ein Fördersatz von 150 Euro pro kWh ausgewiesen.

Gerade für das Elektrohandwerk, Planer und Projektentwickler ist die Unterscheidung bei der Förderlogik wesentlich. Denn für Kategorie A und B gilt das first-come-first-served-Prinzip. Das bedeutet: Wer den Antrag zuerst einbringt, greift zuerst auf die vorhandenen Fördermittel zu. Für Kategorie C und D gilt hingegen das verkehrte Bieterverfahren, also ein Verfahren, das bei größeren Projekten andere wettbewerbliche Rahmenbedingungen schafft.

Ebenso entscheidend ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung. Denn zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung des Förderantrages darf die Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme noch nicht erfolgt sein. Zusätzlich darf der Beginn der Arbeiten der zu fördernden Maßnahme nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Diese Vorgabe ist im gelieferten Material ausdrücklich mit § 4 Abs. 1 VO angeführt.

Drei Förderfenster im Jahr 2026

Der erste Fördercall startet für Kategorie A und B am 23.04.2026 und läuft bis 11.05.2026. Dafür stehen in Kategorie A 5 Mio. Euro und in Kategorie B ebenfalls 5 Mio. Euro zur Verfügung. Parallel dazu läuft im selben Zeitraum auch der Fördercall für Kategorie C und D. Hier sind 15 Mio. Euro für Kategorie C und 15 Mio. Euro für Kategorie D vorgesehen. Die maximal zulässigen Fördersätze betragen dabei 130 Euro/kWpeak in Kategorie C und 120 Euro/kWpeak in Kategorie D. Für Speicher gilt in diesem Call laut bereitgestellten Angaben 150 Euro/kWh.

Modernes Wohnhaus mit großflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach in sonniger Wohnlage.

Das zweite Call-Fenster läuft von 16.06.2026 bis 30.06.2026. In diesem Zeitraum stehen für Kategorie A 2 Mio. Euro und für Kategorie B 2 Mio. Euro bereit. In den Kategorien C und D sind jeweils 4 Mio. Euro vorgesehen. Die Fördersätze bleiben dabei unverändert: 150 Euro/kWpeak für Kategorie A, 140 Euro/kWpeak für Kategorie B, maximal 130 Euro/kWpeak für Kategorie C und maximal 120 Euro/kWpeak für Kategorie D. Auch hier wird für Speicher ein Fördersatz von 150 Euro/kWh genannt.

Das dritte Förderfenster öffnet von 08.10.2026 bis 22.10.2026. In diesem Abschnitt stehen für Kategorie A und B jeweils 2 Mio. Euro zur Verfügung. Für Kategorie C und D sind ebenfalls jeweils 2 Mio. Euro vorgesehen. Auffällig ist dabei ein Detail im gelieferten Datensatz: Für Kategorie D wird in diesem dritten Fenster ein maximaler Fördersatz von 130 Euro/kWpeak ausgewiesen. Das entspricht nicht dem zuvor genannten Wert von 120 Euro/kWpeak für Kategorie D und sollte daher bei der weiteren fachlichen Einordnung besonders genau beachtet werden. Für Speicher sind erneut 150 Euro/kWh angeführt.

Made in Europe als zusätzlicher Hebel

Ein zusätzlicher industriepolitischer und marktstrategischer Hebel ist der „Made in Europe“-Bonus. Dieser wird laut vorliegenden Informationen ab dem 23. Juni 2025 erstmalig wirksam und kann Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte zusätzlich zu den gesetzlich bereitgestellten Fördermitteln mit bis zu 20 % fördern, sofern europäische Komponenten verbaut werden.

Für die Praxis ist das aus mehreren Gründen relevant: Einerseits kann sich dadurch die Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte verbessern, andererseits rückt die Herkunft der Komponenten stärker in den Fokus von Ausschreibung, Planung und Beschaffung. Für Installateure, Fachbetriebe und Auftraggeber kann das zum entscheidenden Kriterium bei der Produktauswahl werden.

Auf den Punkt gebracht

Für 2026 ist der Förderrahmen damit klar abgesteckt: drei Call-Fenster, gestaffelte Budgets, fixe oder maximal zulässige Fördersätze je nach Kategorie und zusätzliche Anreize durch den „Made in Europe“-Bonus. Wer Projekte für Photovoltaik und Speicher vorbereitet, sollte nicht nur die technische Planung, sondern auch Förderlogik, Zeitfenster und Antragsvoraussetzungen von Beginn an sauber mitdenken.

Förderübersicht 2026

Photovoltaikanlagen

  • Kategorie A: bis 10 kWpeak – fixer Fördersatz 150 Euro/kWpeak
  • Kategorie B: > 10 kWpeak bis 20 kWpeak – fixer Fördersatz 140 Euro/kWpeak
  • Kategorie C: > 20 kWpeak bis 100 kWpeak – höchst zulässiger Fördersatz 130 Euro/kWpeak
  • Kategorie D: > 100 kWpeak bis 1000 kWpeak – höchst zulässiger Fördersatz 120 Euro/kWpeak

Speicher

  • Speicher: fixer Fördersatz 150 Euro/kWh

Förderlogik

  • Kategorie A und B: first come, first served
  • Kategorie C und D: verkehrtes Bieterverfahren

Formale Voraussetzung

  • Bei erstmaliger Antragseinbringung darf die Inbetriebnahme noch nicht erfolgt sein.
  • Beginn der Arbeiten nicht vor dem 21. April 2022 (§ 4 Abs. 1 VO)

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