Großspeicher zwischen hoher Nachfrage und offenen Entgeltfragen:

Batteriespeicher-Ausbau in Österreich: Anschlussanfragen übersteigen Netzkapazität

von Julia Petz
Foto: © Huawei

Beim Batteriespeicher-Ausbau in Österreich treffen zahlreiche Anschlussanfragen auf begrenzte Netzkapazitäten und offene regulatorische Fragen. Nach Angaben von Huawei liegen bei heimischen Verteilnetzbetreibern Anfragen für Batteriespeicher mit einer Leistung von mehr als 24 Gigawatt vor. Das Unternehmen veröffentlichte die Zahl am 22. September 2026 anlässlich des Austrian Energy Day 2026. Sie beschreibt angefragte Anschlüsse, nicht bereits errichtete oder genehmigte Speicher.

Wie groß die Diskrepanz zwischen Projektinteresse und Netzdimensionierung sein kann, zeigt ein Beispiel aus Kärnten: Allein die bei Kärnten Netz vorliegenden Anschlussanfragen entsprechen laut Huawei dem Fünffachen der Netzspitzenlast des Bundeslandes. Für Projektentwickler ist damit nicht nur die Verfügbarkeit von Speichertechnik entscheidend. Ebenso wichtig sind die Bedingungen, unter denen Anlagen einen Netzanschluss erhalten und betrieben werden können.

ElWG: Rahmen geschaffen, Systemdienlichkeit noch nicht klar definiert

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sieht nach Darstellung von Huawei eine Netzentgeltbefreiung für systemdienliche Speicher, klare Anschlussfristen und mehr Transparenz in den Verfahren vor. Die praktische Anwendung stößt demnach an eine offene Frage: Eine trennscharfe Definition von „Systemdienlichkeit“ fehlt bislang. Dadurch stocken laut Unternehmen viele Anschlussverfahren.

Für Speicherprojekte ist diese Abgrenzung wesentlich, weil sie mit der vorgesehenen Befreiung von Netzentgelten zusammenhängt. Welche Anlagen darunter fallen, lässt sich aus den Angaben zur bestehenden Regelung noch nicht eindeutig ableiten. Das ElWG schafft damit zwar einen Rahmen für den Ausbau, beseitigt aber nach Einschätzung von Huawei nicht alle Unsicherheiten bei der konkreten Projektumsetzung.

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Netzentgelte für Stromspeicher: Verordnung ab 2027 angekündigt
Boris Šešlija von Huawei Austria bei einem Vortrag am Austrian Energy Day.

Boris Šešlija von Huawei Austria beim Austrian Energy Day. (Bild: Montel)

Eine weitere offene Frage betrifft die Systemnutzungsentgelte. Die in der Mitteilung genannte Verordnung zu den Netzentgelten, SNE-G-V, soll erst am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Boris Šešlija, Principal Business Development Manager bei Huawei Austria, sagt dazu: „Jetzt kommt es darauf an, auch bei den noch offenen Fragen zu den Systemnutzungsentgelten rasch Klarheit zu schaffen.“ Konkrete Auswirkungen der künftigen Verordnung auf einzelne Speicherprojekte nennt Huawei nicht.

Die Unterscheidung zwischen Anschlussanfrage und realisiertem Projekt bleibt daher für die Einordnung der Marktzahlen wichtig. Aus dem gemeldeten Umfang von mehr als 24 Gigawatt lässt sich weder ableiten, wie viele Großspeicher tatsächlich gebaut werden, noch wann sie ans Netz gehen. Die Zahl zeigt zunächst das Interesse an entsprechenden Netzanschlüssen.

Großspeicher in Europa als Referenz für Projekte in Österreich

Huawei verweist auf Speicherprojekte in anderen europäischen Ländern. In Lovech in Bulgarien nennt das Unternehmen eine Anlage mit 500 Megawattstunden Speicherkapazität und einem Round-Trip-Wirkungsgrad von über 91 Prozent. Diese Kennzahl beschreibt das Verhältnis zwischen wieder abgegebener und zuvor eingespeicherter Energie. Huawei bezeichnet die Anlage als derzeit größtes Batteriespeicherprojekt Bulgariens.

Weitere von Huawei angeführte Projekte entstehen in Deutschland mit mehr als 760 Megawattstunden und in Frankreich mit mehr als 500 Megawattstunden. Beide sind nach Unternehmensangaben in etablierte Regelenergie- und Kapazitätsmärkte eingebunden. Huawei vertritt die Auffassung, dass sich die dort gesammelten Erfahrungen bei Planung, Netzintegration und Betrieb direkt auf Österreich übertragen lassen. Angaben zu konkreten österreichischen Großspeicherprojekten enthält die Mitteilung nicht.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeuten die mehr als 24 Gigawatt bei Batteriespeichern?

Die Zahl bezeichnet laut Huawei die Leistung angefragter Anschlüsse bei Österreichs Verteilnetzbetreibern. Sie sagt nicht aus, wie viele Speicher bereits genehmigt oder errichtet wurden.

Welche Frage zur Systemdienlichkeit von Speichern ist noch offen?

Laut Huawei fehlt bislang eine trennscharfe Definition von „Systemdienlichkeit“. Damit ist nicht eindeutig, welche Speicher unter die im ElWG vorgesehene Netzentgeltbefreiung fallen.

Wann soll die genannte Verordnung zu den Netzentgelten in Kraft treten?

Die im Artikel genannte Verordnung SNE-G-V soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Konkrete Auswirkungen auf einzelne Speicherprojekte nennt Huawei nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter e.huawei.com.

Quelle: Huawei Technologies Austria GmbH

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