E-Control: Präsentation EAG-Monitoringbericht:

Der hohe Marktpreis gibt den Ton an

von Sandra Eisner
Foto: © E-Control/Anna Rauchenberger

Die Bedeutung der erneuerbaren Energien ist größer denn je. Der Krieg in der Ukraine und seine Konsequenzen auf die Energiemärkte erfordern es, sich rasch von der Abhängigkeit von russischem Gas zu lösen. Der Ausbau der Erneuerbaren hat damit zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Es geht nicht mehr »nur« um die Klimaziele, sondern auch um die Leistbarkeit von Energie. Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG), das 2022 vollständig in Kraft getreten ist, leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M. und Prof. DI Dr. Alfons Haber, MBA, Vorstände der E-Control (Bild: E-Control/Anna Rauchenberger)

„Mit dem Erlass des EAG mit Juli 2021 hat der Gesetzgeber nicht nur ein neues Förderregime, sondern auch eine neue Basis für die Berichtspflichten der E-Control geschaffen. Der diesjährige EAG-Monitoringbericht, der sich auf das Jahr 2021 bezieht, ist somit der erste seiner Art. Er löst damit den bisherigen Ökostrombericht ab. Als zentrales Ziel des EAGs kann das Ziel von 100 % erneuerbarer Energie am Gesamtstromverbrauch angesehen werden. Somit steht nicht mehr ausschließlich der geförderte Ökostrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern der gesamte Strom aus erneuerbaren Quellen“, erläutert der Vorstand der E-Control, Alfons Haber, die zentrale Ausrichtung des neuen Berichts. Durch die Umstellung gilt es nun, weiterhin den laut Ökostromgesetz (ÖSG 2012) geförderten Ökostrom, zukünftige Anlagen, die laut EAG gefördert werden und jene Anlagen, die keine Förderung (mehr) erhalten, in der Berichtsdarstellung zu berücksichtigen.

Berechnung wurde umgestellt

Um diese Zielsetzungen entsprechend dokumentieren zu können, wurde die Berechnung des Anteils von Strom aus erneuerbaren Quellen insofern umgestellt, als dass nun der Inlandsstromverbrauch die Basis bildet und die (erneuerbare) Bruttostromerzeugung als Indikator für die erneuerbare Erzeugung herangezogen wird. „In den bisherigen Ökostromberichten wurde als Basis der Verbrauch im öffentlichen Netz genutzt, wobei gleichzeitig nur der ins öffentliche Netz eingespeiste erneuerbare Strom berücksichtigt wurde. In Analogie dazu wird und wurde auch nur der ins öffentliche Netz eingespeiste Strom vergütet“, erläutert Alfons Haber eine Neuerung.

Laut alter Berechnungsvariante sank der Anteil von knapp 80 % im Jahr 2020 auf 73 % im Jahr 2021 und laut neuer Berechnungsvariante macht der Anteil von Strom aus Erneuerbaren im Jahr 2021 71 % aus.

Installierte Leistung gestiegen

Die installierte Leistung von Erneuerbaren konnte von 2020 auf 2021 um 1.003 MW gesteigert werden, auch wenn die produzierte Menge um 2.433 GWh zurückging.

Dies spiegelt den steigenden Einfluss von guten oder vergleichsweise schlechten Wasser-, Wind- und Sonnenjahren wider.

Geförderter Ökostrom und Unterstützungsvolumen rückläufig

Der seit Anfang 2021 deutlich gestiegene Marktpreis hat sich bereits mit Ende 2021 merklich auf den geförderten Ökostrom ausgewirkt.

Verglichen mit 2020 (9.549 GWh) sank die von der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) abgenommene Menge auf 8.363 GWh. Deutlicher spiegelt sich dieser Trend sogar bei der installierten Leistung, welche Strom an die OeMAG geliefert hat, wider. Diese sank von 4.279 MW am 31.12.2020 auf 2.698 MW am 31.12.2021. „Das bedeutet aber nicht, dass diese Leistung verloren oder stillgelegt wurde, sondern nur, dass diese temporär aus dem Fördersystem ausgetreten ist, um den Strom zum höheren Marktpreis zu vermarkten. Viele Anlagen nutzen den und profitieren also vom gestiegenen Marktpreis“, betont Haber. Gleichzeitig sank das Vergütungsvolumen von 986 Mio. Euro auf 913 Mio. Euro. Das berechnete Unterstützungsvolumen, also jener Anteil, der nach Abzug des Marktwertes des geförderten Stroms aufzubringen ist, ist von 595 Mio. Euro auf 453 Mio. Euro zurück gegangen.

Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale für 2022 ausgesetzt

Aufgrund des gestiegenen Marktpreises konnte die OeMAG im Jahr 2021 deutliche Mehreinnahmen durch die Zuweisung des geförderten Ökostroms an die Lieferanten generieren. Diese Mehreinnahmen waren so hoch, dass Berechnungen von Ende 2021 ergeben haben, dass etwaige Förderkosten des Jahres 2022 bereits abgedeckt waren. Nachdem keine zusätzlichen Einnahmen für das Jahr 2022 notwendig waren, war der Erneuerbaren-Förderbeitrag mit 0 Cent/kWh anzusetzen. Die oben erwähnten Mehreinnahmen waren sogar so hoch, dass der Gesetzgeber nachträglich auch die Erneuerbaren-Förderpauschale mittels Gesetzesnovelle für das Jahr 2022 auf 0 gesetzt hat. Der weiter gestiegene Marktpreis lässt vermuten, dass der Erneuerbare-Förderbeitrag auch für 2023 nicht ansteigen wird. Für die Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale wäre erneut eine Gesetzesnovelle notwendig. „Gerade in Zeiten wie diesen, in denen viele Haushalte mit den hohen Energiekosten zu kämpfen haben, ist ein Aussetzen des Förderbeitrags und der Förderpauschale ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung.“, betont Haber.

Prof. DI Dr. Alfons Haber, MBA, Vorstand E-Control (Bild: E-Control/Anna Rauchenberger)

Hilfe für einkommensschwache Haushalte

Und das ist nicht die einzige Hilfe im Rahmen des EAGs. Mit dem EAG wurde nämlich für einkommensschwache Haushalte eine weitere Unterstützung eingeführt.

„Neben der bereits bekannten und bestehenden Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte, die bei der GIS beantragt wird, soll es zukünftig auch eine zusätzliche Kostendeckelung für Haushalte geben. Abhängig vom Nettoeinkommen des Haushalts werden die Erneuerbare-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag auf 75 Euro jährlich begrenzt. Sobald es also zu einem Anstieg von Erneuerbare-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag kommt, greift diese Bremse bei einkommensschwachen Haushalten“, erläutert Haber die Erleichterung für benachteiligte Haushalte.

Ergebnisse des aktuellen EAG-Monitoringberichts: Photovoltaik konnte auch bei der abgenommenen Menge zulegen

Auch 2021 wurden trotz Erlass des EAGs mit Mitte 2021 weiterhin bestimmte Ökostromtechnologien mittels staatlich garantierter Einspeisetarife, also fixen Abnahmepreisen für den Strom, gefördert.

Betrachtet man die von der OeMAG laut ÖSG 2012 abgenommene Menge im Jahr 2021, so kam es nach einem Rückgang 2020 auf 9.549 (-857 GWh) zu einem weiteren Rückgang auf 8.363 GWh (-1.185 GWh) 2021. „Den signifikantesten Rückgang verzeichnete dabei erneut die Windkraft. Nach knapp 620 GWh 2020 waren es 2021 knapp 640 GWh weniger, gefolgt von der Kleinwasserkraft mit 360 GWh“, zitiert Haber aus dem EAG-Monitoringbericht.

Dies spiegelt sich auch deutlich in der installierten Leistung wider. Hier sank die installierte, von der OeMAG abgenommene, Leistung bei der Windkraft um 1.716 MW und bei der Kleinwasserkraft um 87 MW. „Im Gegensatz dazu stieg die installierte Leistung im Bereich der Photovoltaik deutlich um 271 MW. Dabei gilt – wie schon erwähnt –, dass auch diese Mengen für das Gesamtsystem großteils nicht verloren sind, sondern aufgrund des hohen Marktpreises von ihrer Möglichkeit zur Selbstvermarktung Gebrauch machen“, so Haber.

Entwicklung der von der OeMAG abgenommenen Mengen von 2020 auf 2021 im Überblick:

  • Windkraft -12 %
  • Photovoltaik +13 %
  • Kleinwasserkraft -25 %
  • Biomasse fest -23 %
  • Biogas -5 %
Ökostromvergütung leicht gesunken

Der Rückgang der laut ÖSG 2012 abgenommenen Ökostrommengen spiegelt sich auch in den gesunkenen ausbezahlten Förderungen wider. So sank das im Jahr 2021 ausbezahlte Vergütungsvolumen auf 913 Mio. Euro (-73 Mio. Euro). Das Vergütungsvolumen ist die Summe der ausbezahlten Einspeisetarife und enthält somit den Marktwert des abgenommenen Stroms. Das errechnete Unterstützungsvolumen, das die tatsächliche Förderung über dem Marktwert hinaus zeigt, belief sich im Jahr 2021 auf 453 Mio. Euro. „Hierbei steht dem leichten Rückgang des Vergütungsvolumens ein gestiegener Marktpreis entgegen. Verglichen mit 2020 ergibt sich dadurch ein Effekt von 125 Mio. Euro“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, weitere Details aus dem EAG- Monitoringbericht. Der den Berechnungen zugrunde gelegte Marktpreis im Jahr 2021 stieg dabei von 44 (2020) auf 59 Euro/MWh.

Leicht steigende durchschnittliche Einspeisetarife

Die Entwicklung der durchschnittlichen Einspeisetarife ist im Jahr 2021 leicht gestiegen. „In Summe stieg die Durchschnittsvergütung von 10,33 Cent/kWh auf 10,91 Cent/kWh. Die Photovoltaik wirkt dabei, ausgehend von einem hohen Niveau, weiterhin dämpfend. Die PV-Einspeisetarife für neue Anlagen sind über die Jahre deutlich gesunken und immer mehr alte Anlagen mit hohen Einspeisetarifen fallen aus dem Fördersystem“, berichtet Urbantschitsch.

Trend im Bereich der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen weiter steigend

„Nach der Änderung des ElWOG 2017 sind mehr und mehr gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in Betrieb bzw. in Umsetzung“, so Urbantschitsch. Wie erwartet, sind diese vor allem im Neubau relevant, da eine Umsetzung im Zuge der Errichtung eines Neubaus wesentlich einfacher ist. Die in Betrieb befindlichen Anlagen stiegen so dabei von 404 auf 698 Anlagen. Gleichzeitig waren zusätzlich 1.040 Anlagen Anfang 2022 in Planung.

Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M., Vorstand E-Control (Bild: E-Control/Anna Rauchenberger)

Erste Energiegemeinschaften in Betrieb

Um die Anzahl und regionale Verteilung von Energiegemeinschaften zu dokumentieren, wurde eine Abfrage bei den österreichischen Netzbetreibern durchgeführt. „Betrachtet man dabei den Berichtszeitraum 2021, so waren mit 31.12.2021 fünf Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG) und eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) in Betrieb. Die BEG war zwischen Niederösterreich und Wien im Netzgebiet der Wiener Netze GmbH tätig und hatte zwei Mitglieder. Von den fünf EEGs waren zwei EEGs in Niederösterreich, zwei in der Steiermark und eine im Burgenland tätig. In Summe waren 17 Mitglieder über die fünf EEGs verteilt“, erläutert Urbantschitsch.

Gleichzeitig wurde zusätzlich abgefragt, ob und wie viele Energiegemeinschaften bis 30.06.2022 im Netzgebiet der jeweiligen Netzbetreiber tätig waren. Seit Ende 2021 kamen 46 weitere EEGs (keine BEG) mit in Summe 195 Mitgliedern hinzu, die sich wie folgt verteilen:

  • Burgenland 4
  • Kärnten 6
  • Niederösterreich 20
  • Oberösterreich 12
  • Salzburg 1
  • Steiermark 2
  • Tirol 2
  • Vorarlberg 4
  • Wien 0

„Laut aktuellen Informationen waren Ende September 92 Energiegemeinschaften auf der EDA1-Plattform registriert. Das bedeutet, dass diese bereits in Betrieb sind bzw. kurz vor der Umsetzung sein sollten“, zeigt sich Urbantschitsch von der Entwicklung erfreut.

Unter den gegebenen Bedingungen können diese Zahlen durchaus als beachtlich bewertet werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gab es für Energiegemeinschaften wenig konkrete Erfahrungswerte hinsichtlich einer möglichen Umsetzung.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen konnten als Anhaltspunkt dienen, aber konnten andererseits auch wieder nicht direkt auf Energiegemeinschaften umgelegt werden. Für die Unterstützung bei der Umsetzung wurde die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften2 gegründet. Mittlerweile konnte diese sehr viele Erfahrungswerte sammeln und hat diverse Leitfäden und Informationsmaterial veröffentlicht.

Nachdem mittlerweile sehr viele konkrete Umsetzungsfragen geklärt werden konnten, stehen nun auch die Energiegemeinschaften vor der Hürde des Marktpreises. Erneuerbare Anlagen <500 kW können laut novelliertem § 13 ÖSG 2012 bis spätestens 31.12.2030 zum Marktpreis laut § 41 Abs. 1 ÖSG 2012 an die OeMAG liefern (die Entwicklung des Marktpreises wurde in der ersten Grafik dargestellt). Unter diesen Voraussetzungen entscheiden sich viele Anlagenbetreiber, ihren Strom vorerst an die OeMAG zu liefern, anstatt ihn innerhalb einer Energiegemeinschaft zu teilen.

„Aus unserer Sicht wäre es empfehlenswert, sobald es vermehrt Erfahrungswerte gibt, dass und wie konkrete Energiegemeinschaften funktionieren, Abwicklungsmechanismen und -konditionen für Energiegemeinschaftsmodelle folgen sollten, von denen Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen – trotz oder wegen des hohen Marktpreises – profitieren“, betont Urbantschitsch.

Zusammenfassung und Ausblick

Mit dem EAG-Monitoringbericht 2022 wird ein neues Kapitel im Monitoring der Erneuerbaren geöffnet. Das neue EAG hat die Weichen für eine neue Förderlandschaft und eine neue Integration der Erneuerbaren gesetzt. Den langfristigen Einspeisetarifen, eingebettet in ein Rund-um-Sorglos-Paket, folgt ein neuer marktbasierter Ansatz, bei dem die Anlagenbetreiber auch mehr Verantwortung übernehmen sollen. In den kommenden Monaten ist mit den ersten Ausschreibungsrunden zu rechnen. Allerdings lassen die Errichtungszeiten darauf schließen, dass die ersten betriebsgeförderten EAG-Anlagen wohl erst im Laufe des Jahres 2024 in Betrieb gehen werden.

Der anhaltende Trend bei den Strommarktpreisen stellt jedoch einen Gamechanger dar. Unter den aktuellen Marktbedingungen brauchen Erneuerbare keine Förderung und im Marktprämiensystem laut EAG würden auch keine Prämien ausbezahlt werden. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass viele Anlagenbetreiber die Bilanzgruppe der OeMAG verlassen, damit einhergehend auch die Förderung ruhend gestellt haben und den Strom selbst vermarkten. Wolfgang Urbantschitsch spezifiziert abschließend: „Verglichen mit Ende 2020 haben bis Mitte 2022 rund

2.400 MW an Leistung die OeMAG verlassen, wobei gleichzeitig nur mehr 1.220 MW der verbliebenen 1.880 MW zum Einspeisetarif an die OeMAG geliefert haben. Offen bleibt natürlich die Frage, wie lange die Hochpreisphase anhält und ob die Anlagenbetreiber dann wieder in den Fördervertrag zurückkehren.“

Den EAG-Monitoringbericht 2022 finden Sie unter: https://www.e-control.at/eag-monitoringbericht

Weitere Informationen auf: www.e-control.at

https://www.ebutilities.at/energiewirtschaftlicher-datenaustausch.html

2 https://energiegemeinschaften.gv.at/

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