Die EU-Kommission will die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 senken. Der Vorschlag markiert einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Dabei setzt die Kommission auf flexible Instrumente, industriepolitische Impulse und eine enge Verzahnung mit wirtschaftlichen Zielen. Was bedeutet das für Europas Energie- und Technologiesektor?
Klimaziel als Wegweiser bis 2040
Mit dem nun vorgestellten Gesetzesvorschlag konkretisiert die EU ihren Fahrplan zur Klimaneutralität bis 2050. Im Zentrum steht ein verbindliches Reduktionsziel von 90 Prozent für 2040. Dieses baut auf dem bisherigen 2030-Ziel von minus 55 Prozent auf und soll der Wirtschaft Planungssicherheit geben – ein zentrales Anliegen von Industrie und Investoren. Laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sei der eingeschlagene Kurs „pragmatisch und realistisch“.
Flexibilität für faire Umsetzung
Neu ist vor allem der flexiblere Ansatz: Die Kommission plant sektorübergreifende Ausgleichsmöglichkeiten sowie die begrenzte Nutzung internationaler Emissionsgutschriften ab 2036. So soll etwa ein Land Überschreitungen im Verkehrsbereich mit Fortschritten im Abfallsektor kompensieren können. Auch dauerhafte CO₂-Entnahme im Rahmen des Emissionshandels wird als Instrument berücksichtigt.
„Deal für eine saubere Industrie“
Parallel zum Klimaziel wurde ein Fortschrittsbericht zum „Deal für eine saubere Industrie“ vorgelegt. Er umfasst staatliche Beihilferahmen, Steueranreize wie Abschreibungen und Gutschriften sowie Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, europäische Unternehmen beim Umstieg auf CO₂-arme Technologien zu unterstützen – ohne Wettbewerbsnachteile gegenüber außereuropäischen Märkten.
Internationale Botschaft
Die EU positioniert sich mit dem 2040-Ziel auch global. Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz COP30 in Brasilien bekräftigt sie ihr Engagement für das Pariser Klimaabkommen. Der neue Vorschlag soll zudem in die EU-Verhandlungen über nationale Klimabeiträge einfließen und als Maßstab für die Politik nach 2030 dienen.
Der Vorschlag wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im Rat und Parlament beraten. Er soll nicht nur rechtlich verbindlich werden, sondern auch zur Grundlage für weitere Maßnahmen im Energie-, Industrie- und Infrastrukturbereich dienen. Für Technikbranchen wie Photovoltaik, Energiespeicherung und smarte Gebäudetechnik bietet das Vorhaben langfristige Marktimpulse – vorausgesetzt, die regulatorische Umsetzung bleibt technologieoffen und investitionsfreundlich.
Weitere Informationen auf: commission.europa.eu