Energie soll leistbar, klimafreundlich und gerecht verteilt sein – doch der Weg dahin ist komplex. Zwei Gesetzesinitiativen sollen Österreichs Strommarkt auf neue Beine stellen. Während E-Control Fortschritte bei der Digitalisierung meldet, ringen Politik und Branche um Kompromisse.
Wie lassen sich Energiekosten senken, ohne Investitionen in Netzausbau und Versorgungssicherheit zu gefährden? Vor dieser Frage steht derzeit nicht nur die Politik, sondern die gesamte Branche. Im Wirtschaftsausschuss des Parlaments wurden nun mehrere Maßnahmenpakete vorgestellt: Ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz und das sogenannte Günstiger-Strom-Gesetz sollen den Rechtsrahmen an die neuen Realitäten der Energiewende anpassen. Auch ein Preisüberwachungsmechanismus ist vorgesehen. Doch noch fehlt die breite politische Mehrheit – und die Herausforderungen sind groß.
Gesetzes-Update für ein neues Energiesystem
Das bestehende Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist 14 Jahre alt – und damit kaum mehr geeignet, die rasanten Veränderungen der Branche abzubilden. Dezentrale Energieerzeugung, neue Marktakteure wie Energiegemeinschaften und die fortschreitende Digitalisierung stellen neue Anforderungen an den Rechtsrahmen. Mit einem umfassenden Reformpaket will die Bundesregierung nun klare Spielregeln für den Strommarkt schaffen.
Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung des „aktiven Kunden“ vor, der selbst erzeugte Energie nutzen, speichern und verkaufen kann. Darüber hinaus sollen Netzanschlüsse erleichtert, Pflichten und Rechte von Marktteilnehmer:innen neu geregelt und der Zugang zum Energiemarkt transparenter gestaltet werden.
Günstiger-Strom-Gesetz: Entlastung durch faire Netzkosten
Im Zentrum der Reform steht auch das Thema Netz: Wer trägt künftig wie viel der Kosten für Instandhaltung und Ausbau? Derzeit lasten die Netzentgelte zu einem Großteil auf den Schultern der Endverbraucher. Das neue Günstiger-Strom-Gesetz will hier ansetzen und eine gerechtere Verteilung ermöglichen.
Zudem sind Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte vorgesehen, darunter Sozialtarife, Vorauszahlungszähler und das Recht auf Ratenzahlung. Damit soll auch die soziale Dimension der Energiewende stärker berücksichtigt werden.
E-Control: Smart Meter fast vollständig ausgerollt
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren präsentierte die E-Control ihren aktuellen Tätigkeitsbericht im Wirtschaftsausschuss. Die wichtigsten Fortschritte: Der Smart-Meter-Rollout in Österreich ist laut Vorstand Alfons Haber zu 97 % abgeschlossen. Die intelligenten Messgeräte gelten als zentrale Voraussetzung für verbrauchsnahe, flexible Tarife und datenbasierte Energiedienstleistungen.
Vorstand Wolfgang Urbantschitsch ergänzte, dass die gesammelten Daten die Grundlage für neue Produktangebote und präzisere Abrechnungsmodelle bilden. Der Wettbewerb sei zwar zurückgekehrt, doch weiterhin nicht ausreichend dynamisch. Deshalb erarbeitet E-Control gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde einen „Fairnesskatalog“ für Energieanbieter.
Digitalisierung als Treiber für Kostensenkung
Klar wurde im Ausschuss auch: Ohne Digitalisierung wird die Energiewende nicht leistbar bleiben. Standardisierung, Einkaufsgemeinschaften und digitale Prozesse seien entscheidende Hebel, um die Systemkosten zu senken – darin waren sich E-Control-Vorstände und Abgeordnete einig.
Ein Beispiel: Durch automatisierte Laststeuerung können Netzspitzen abgefedert und teure Ausbaumaßnahmen reduziert werden. Gleichzeitig eröffnet die Digitalisierung Spielräume für flexible Tarife und kundennahe Services.
Preisüberwachung: Neue Rolle für E-Control
Mit einem weiteren Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung einen Preisüberwachungsmechanismus für Energie einführen. Künftig soll E-Control die Befugnis erhalten, Energiepreise systematisch zu überprüfen und Missstände aufzudecken. Bei nachgewiesener ungerechtfertigter Preispolitik könnte der Staat temporär eingreifen und für bis zu sechs Monate verbindliche Preisobergrenzen festlegen.
Voraussetzung für einen solchen Schritt wäre eine fundierte Analyse der internationalen Preisentwicklungen. Die Maßnahme soll in erster Linie für Krisenzeiten gedacht sein – etwa bei Marktverwerfungen wie 2022/23.
Kritik und offene Punkte
Obwohl die Gesetzesinitiativen parteiübergreifend weitgehend positiv aufgenommen wurden, ist eine endgültige Verabschiedung noch nicht in Sicht. Für beide Gesetze fehlt derzeit die erforderliche Verfassungsmehrheit im Nationalrat. Die FPÖ fordert zusätzliche Maßnahmen zur direkten Kostenreduktion, während die Grünen eine stärkere Ausrichtung auf die ökologische Transformation fordern.
Einigkeit besteht jedoch über die Notwendigkeit von Reformen. Die Energiebranche hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert – und ohne moderne gesetzliche Rahmenbedingungen lassen sich weder Kosten gerecht verteilen noch Versorgungssicherheit oder Klimaziele gewährleisten.
Zwischen Fortschritt und Verhandlungstaktik
Die Richtung stimmt – doch der politische Kompromiss bleibt aus. Während E-Control mit dem Smart-Meter-Rollout und einer verbesserten Markttransparenz Fortschritte macht, ringt das Parlament noch um die finalen Weichenstellungen. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz und der geplante Preisüberwachungsmechanismus könnten entscheidende Werkzeuge für eine bezahlbare und zukunftssichere Energieversorgung sein. Ob sie rechtzeitig beschlossen werden, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen auf: www.parlament.gv.at