Kolumne von Gottfried Rotter:

Wie erhöhen wir die Energieeffizienz?

von Sandra Eisner
von Gottfried Rotter Foto: © www.i-magazin.com

Liebe Freunde der erneuerbaren Energie!

Mit einer PV-Anlage können Ihre Kunden nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch überschüssigen Strom in das örtliche Verteilnetz einspeisen und Geld verdienen. Einspeisevergütungen sind damit ein attraktives Instrument zur Förderung ihrer Photovoltaikanlage und werden in die Amortisationsrechnung miteinbezogen. Die Goldgräberzeiten mit über 50 Cent/kWh sind aber nun endgültig vorbei. Noch immer gibt es unterschiedlichste Preise der verschiedenen Anbieter, aber die Kalkulation, »für den Markt zu produzieren«, geht immer weniger auf. Auch die großen Stromanbieter zahlen immer weniger für die Einspeisung des Überschussstromes.

Grundsätzlich gibt es in Österreich drei Möglichkeiten, um eine Einspeisevergütung 2024 für den überschüssigen PV-Strom zu erhalten:

  1. Förderung durch die OeMAG

In Q1/2024 (bis Ende März) noch 9.6260 Cent pro kWh. Ändert sich jedes Quartal.

  1. Einspeisetarife bei Energieversorgern

Jänner 2024 von 4,99 bis 29,55 Cent pro kWh am Tag des Beitrages. Die aktuelle Vergleichstabelle ist in der Online-Version verlinkt (www.i-magazin.com).

  1. Überschuss-Einspeisung in eine Energiegemeinschaft

Hier können sich die Mitglieder der Gemeinschaft ihren Einspeise- und Bezugstarif untereinander selbst vereinbaren. Ein Beispiel dazu ist der Wirtschaftsverein Marchfeld (wv-marchfeld.at)

Die OeMAG ist gesetzlich dazu verpflichtet, Strom aus PV-Anlagen anzunehmen. Stromlieferanten oder Energiegemeinschaften müssen dies nicht tun. In der Regel sind deshalb die PV-Einspeisetarife von Stromversorgern und Energiegemeinschaften höher als der OeMAG-Tarif. Dieser wird jedes Quartal neu berechnet (passt sich an den jeweiligen Marktpreis an) und man muss sich mindestens ein Jahr an die OeMAG binden. Die Schwankung des Einspeisetarifes der OeMAG ist daher dementsprechend groß (= hohe Volatilität). Q4/2022 lag dieser bei 51,43 Cent pro kWh zu Q1/2024 mit 9,63 Cent pro kWh. Seit 1. Jänner 2024 wird der von der OeMAG zu vergütende Marktpreis für Netzeinspeiser monatlich berechnet – und zwar im Nachhinein. Für diesen Betrag wird eine Ober- und Untergrenze definiert. Die Obergrenze liegt beim von der E-Control veröffentlichten Quartalsmarktpreis, für Q1 2024 sind das 9,63 Cent pro kWh. Die Untergrenze beträgt 60 Prozent jenes Quartalsmarktpreises. Für Februar und März ist folglich ein Betrag zwischen 9,63 und 5,78 Cent pro kWh garantiert – im Januar lag dieser bei 8,137 Cent (durchschnittlicher Day-Ahead-Stundenpreis).

Die Höhe der Einspeisevergütung bei den Energieanbietern, wie auch die Vertragsbedingungen, können von Anbieter zu Anbieter variieren. Von stündlichen Anpassungen (Marktpreise) bis zu mehrjährigen Preisen ist vieles möglich. Meistens muss man jedoch auch den Strom vom entsprechenden Anbieter beziehen, damit der Konsument von einem Einspeisetarif profitieren kann.

Deshalb ist es bei der Wahl des Energielieferanten besonders wichtig, nicht nur die Höhe des Einspeisetarifs, sondern auch den Energiepreis für den Strombezug zu kennen.

Denn obwohl der Einspeisetarif vielversprechend klingt, kann es bei einem hohen Bezugspreis trotzdem dazu kommen, dass man am Ende mehr bezahlt, als man eigentlich zurückbezahlt bekommt! Dazu sollten folgende Eckpunkte verglichen werden:

  • Kündigungsfristen?
  • Begrenzung auf maximale Menge an Einspeisestrom?
  • Gibt es eine Grundgebühr? Wenn ja, wie hoch?
  • Sonstige Sondervereinbarungen bei Abweichungen der vereinbarten Menge?

Ausreichende Information über den Tarif und die Nebenkosten dazu sind jedenfalls erforderlich. Eine kleine Hilfestellung dazu bietet der Vergleich der Einspeisetarife Österreich für Photovoltaikanlagen (www.pv-einspeisetarife.at).

Die Einspeisevergütung bei den Energiegemeinschaften ist frei wählbar und wird meist langfristig ausgelegt. Damit kann schon bei der Finanzierung der PV-Anlage mit den Einspeisetarifen der Gemeinschaft längerfristig geplant werden. Um in eine EEG einspeisen zu können, muss vorher aber ein Grundvertrag für die Einspeisung aus den Varianten 1 oder 2 abgeschlossen werden. Nur wenn die Gemeinschaft Strom benötigt, kann ich meine Energie der EEG liefern. Den Rest muss ich dann in den Grundvertrag einspeisen.

Parallel dazu steigen 2024 auch die Stromnetzentgelte. In manchen Bundesländern gar nicht zu knapp, wie uns die Tabelle zeigt.

Quelle: E-Control

Die E-Control führt diesen Anstieg vor allem auf die Inflation, aber auch die gestiegenen Investitionen sowie reduzierte Abgabemengen zurück.

Es gilt jedenfalls immer mehr der bekannte Spruch für selbsterzeugte PV-Energie: „Die am besten geförderte kWh, ist die selbst verbrauchte kWh!“

So kann ich mir die gesamten Kosten des Strombezuges (=Arbeitspreis + Netzkosten + Steuern) sparen und bekomme im Idealfall nicht nur den Arbeitspreis für meinen Einspeisestrom ersetzt.

Spätestens jetzt ist es für die Konsumenten an der Zeit, sich Gedanken über eine Speichernachrüstung zu machen!

Weitere Informationen auf: www.bvww.at

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