Der Wirtschaftsausschuss des österreichischen Nationalrats hat einer Novelle der Gewerbeordnung einstimmig zugestimmt, die Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen in Gewerbebetrieben unter bestimmten Auflagen entfallen lassen soll. Der Vorschlag aus dem Wirtschaftsressort dient dem Entbürokratisierungsvorhaben der Bundesregierung, berichtet die Parlamentskorrespondenz aus Wien. Vorgesehen sind unter anderem Vorgaben für Planung und Errichtung sowie wiederkehrende Elektrobefunde. Die Zustimmung im Ausschuss ist vom Inkrafttreten der Regelungen zu unterscheiden: Die beschriebenen Erleichterungen sind ein Gesetzesvorhaben, kein bereits geltendes Recht.
Welche Voraussetzungen gelten für die geplante Genehmigungsfreiheit?
Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sollen nach dem Entwurf von einem Baumeister oder Elektrotechniker geplant und errichtet werden müssen. Diese fachliche Zuständigkeit zählt zu den ausdrücklich genannten Auflagen für die vorgesehene genehmigungsfreie Errichtung. Für Elektroinstallationsbetriebe und Planungsunternehmen ist damit nicht nur der Wegfall eines Verfahrens relevant, sondern auch die Voraussetzung, unter der die Erleichterung greifen soll.
Die geplante Vereinfachung der Genehmigung von Photovoltaikanlagen im Gewerbe in Österreich ist daher keine bedingungslose Freistellung. Gegenstand der Vorlage sind Änderungen der Gewerbeordnung. Eine allgemeine Befreiung von sämtlichen Genehmigungspflichten lässt sich aus den beschriebenen Regelungen nicht ableiten. Auch für E-Ladestationen bleibt die vorgesehene Genehmigungsfreiheit an Auflagen gebunden. Der Bericht nennt keine Leistungsgrenzen oder weiteren technischen Abgrenzungen für die betroffenen Anlagen; solche Kriterien können daraus nicht ergänzt werden.
Elektrobefund alle fünf Jahre, bei außergewöhnlicher Beanspruchung alle drei
Für die betroffenen Anlagen soll alle fünf Jahre ein Elektrobefund durchgeführt werden müssen. Bei außergewöhnlicher Beanspruchung sieht die Vorlage einen kürzeren Abstand von drei Jahren vor. Die geplante Entlastung beim Genehmigungsverfahren steht somit neben einer ausdrücklich vorgesehenen wiederkehrenden Überprüfung.
Für die Einordnung der Prüfintervalle ist die Unterscheidung zwischen dem regulären Fünfjahresabstand und dem verkürzten Dreijahresabstand wesentlich. Welche konkreten Betriebsbedingungen als außergewöhnliche Beanspruchung gelten sollen, erläutert der Ausschussbericht nicht. Ebenso enthält er keine näheren Angaben zum Prüfumfang. Für einen Elektrobefund einer Photovoltaikanlage lässt sich aus dem Bericht daher das vorgesehene Intervall ableiten, nicht aber eine detaillierte Prüfanweisung. Die Angaben zu den Fristen beziehen sich auf die geplante Regelung und dürfen nicht als bereits wirksame neue Prüfpflicht dargestellt werden.
Speicher und Energiemanagementsysteme bleiben Gegenstand weiterer Gespräche
Ob auch Speicher- und Energiemanagementsysteme bei den Erleichterungen berücksichtigt werden, war in der Ausschussdebatte noch offen. Lukas Hammer (Grüne) regte an, diese Systeme im Zusammenhang mit der Genehmigungsfreiheit für Photovoltaikanlagen mitzudenken. Ausschussvorsitzende Tanja Graf und Laurenz Pöttinger, beide ÖVP, stellten dazu weitere Gespräche bis zum Plenum in Aussicht.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer zeigte sich ebenfalls offen für einen möglichen Konsens über die Einbeziehung von Speichern. Eine entsprechende Erweiterung ist damit jedoch nicht als feststehender Inhalt der Vorlage zu behandeln. Gerade für Projekte, die Photovoltaik, Speicher und Energiemanagement verbinden, ist diese Unterscheidung wichtig: Die im Ausschuss diskutierte Ergänzung ist von den bereits beschriebenen Bestimmungen für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen getrennt zu betrachten.
Außengeräte: Prüfung soll sich auf die Lärmemissionen konzentrieren
Eine weitere Regelung betrifft Betriebe, die bisher ohne Betriebsgenehmigung auskommen. Sie sollen unter bestimmten Bedingungen außenliegende Teile eines Klimageräts, einer Lüftung, einer Heizung oder einer Wärmepumpe anbringen können, ohne dass deshalb die gesamte Anlage geprüft werden muss.
Die Behörde soll dabei etwa prüfen, ob die entstehenden Lärmemissionen auf ein zumutbares Maß beschränkt sind. Die Vorlage verbindet die Erleichterung damit mit dem Schutz der Nachbarschaft. Der vorgesehene Verzicht auf eine Prüfung der gesamten Anlage bedeutet also nicht, dass die Auswirkungen der neu angebrachten Außenteile ungeprüft bleiben sollen.
Für Unternehmen der Gebäudetechnik liegt der relevante Unterschied im Umfang der behördlichen Prüfung. Die Erleichterung richtet sich ausdrücklich an die beschriebenen, bislang ohne Betriebsgenehmigung auskommenden Betriebe und steht ebenfalls unter Bedingungen.
Mehr Zeit für Auflagen und Nachnutzung betrieblicher Objekte
Die Gewerbeordnungsnovelle, parlamentarisch als Vorlage 573 d.B. geführt, soll außerdem Betriebsübergaben vereinfachen. Dafür ist eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Erfüllung von Auflagen vorgesehen. Statt bisher drei Jahren sollen künftig fünf Jahre zur Verfügung stehen. Die längere Frist betrifft damit die Umsetzung von Auflagen, nicht deren generellen Wegfall.
Für nicht genutzte betriebliche Objekte soll eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung ebenfalls länger gültig bleiben. Der Entwurf nennt sieben statt bisher fünf Jahre und sieht eine Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu zehn Jahre vor. Ziel ist eine bessere Nachnutzungsmöglichkeit solcher Objekte.
Die beiden Fristen betreffen unterschiedliche Sachverhalte: einerseits die Erfüllung von Auflagen bei Betriebsübergaben, andererseits den Fortbestand einer Betriebsanlagengenehmigung bei Nichtnutzung. Sie sind deshalb auch bei der Planung einer Übernahme oder späteren Nutzung getrennt zu berücksichtigen.
Standortbereinigung und digitale Übermittlung von Befunden
Für aufgegebene Geschäftsstandorte sieht der Entwurf ein Standortbereinigungsverfahren vor. Hintergrund sind Fälle, in denen Gewerbeinhaber einen Standort verlassen, ohne die Behörde zu informieren. Künftig soll der neue dinglich Berechtigte die Löschung des alten Geschäftsstandorts veranlassen können. Unter bestimmten Umständen soll dieses Verfahren allerdings nicht zulässig sein, etwa bei einem anhängigen Besitzstörungsverfahren.
Für technische Prüfberichte und Nachweise ist eine Änderung der Bereitstellung vorgesehen. Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde sollen laut Erläuterungen nicht mehr dauerhaft in Papierform im Betrieb vorliegen müssen. Stattdessen sollen Betriebe die Unterlagen auf Anfrage digital oder schriftlich übermitteln können. Auch englische Unterlagen sollen akzeptiert werden.
Die Änderung betrifft damit die Form der Vorhaltung und Übermittlung. Ein Wegfall der jeweiligen Prüfberichte oder Nachweise wird damit nicht beschrieben. Für Betriebe mit technischer Dokumentation ist gerade diese Abgrenzung relevant.
Weitere Änderungen und Forderungen zur Gewerbeordnung
Außerhalb der technischen Anlagenregelungen enthält die Novelle weitere Anpassungen. Almwirtschaften sollen künftig auch offene Getränke ausschenken dürfen; die Beschränkung auf in Flaschen abgefüllte Getränke soll entfallen. Ein erforderlicher Altersnachweis, beispielsweise an Automaten oder Selbstbedienungskassen, soll zudem mit der ID Austria erbracht werden können.
Markus Hofer (NEOS) erklärte in der Debatte, die Novelle würde mehr als 5.000 Kontrollen bei Betrieben hinfällig machen. Michael Fürtbauer (FPÖ) bezeichnete die Änderungen als kleine Schritte in die richtige Richtung. Auch Lukas Hammer (Grüne) sah sinnvolle Erleichterungen.
Die FPÖ verlangte darüber hinaus erneut eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung mit einem übersichtlicheren Regelwerk, einem einfacheren gewerblichen Berufszugang und weniger bürokratischen Hemmnissen. Der Antrag wurde vertagt. Hofer verwies auf die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuordnung; Christoph Matznetter (SPÖ) betonte die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bearbeitung des Gesamtregelwerks.
Koalition fordert Änderungen an der EU-Verpackungsverordnung
Ein von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommener Entschließungsantrag zielt auf Verbesserungen der EU-Verpackungsverordnung. Die Koalition fordert unter anderem, die Pflicht auszusetzen, in jedem Mitgliedstaat einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Kleine Unternehmen sollen entlastet werden. Statt unterschiedlicher nationaler Systeme wird eine zentrale Anmeldung für ganz Europa angestrebt.
Auch die Kosten sollen sich nach den Vorstellungen der Koalition stärker an der tatsächlich verwendeten Verpackungsmenge orientieren, anstatt über hohe Pauschalgebühren zu entstehen. Der Antrag richtet sich auf Änderungen auf europäischer Ebene und ist von den Bestimmungen der Gewerbeordnungsnovelle zu unterscheiden.
Die FPÖ hatte eine Aussetzung, Verschiebung und Entschärfung der Verordnung verlangt, blieb damit aber in der Minderheit. Lukas Hammer (Grüne) kritisierte die kurzfristige Vorlage des Koalitionsantrags. Er hielt die Verpackungsverordnung grundsätzlich für wichtig, sprach sich jedoch ebenfalls für Ausnahmen bei einzelnen Regelungen aus.
Barrierefreiheit und Kinderschutz: Anträge der Grünen vertagt
Die Grünen fordern rechtliche Klarstellungen für den barrierefreien Umbau gemieteter Geschäftslokale. Gewerbliche Mieterinnen und Mieter sollen entsprechende Maßnahmen auf eigene Kosten auch ohne Zustimmung der Vermieterseite durchführen dürfen. Beim Auszug soll nach ihrem Vorschlag keine Verpflichtung zum Rückbau bestehen. Die Grünen begründen den Antrag mit einer unübersichtlichen Rechtslage bei der Erfüllung von Verpflichtungen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
Ein weiterer Antrag betrifft den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Gewerbeordnung. Vorgeschlagen werden unter anderem Gewerbeausschlüsse bei einschlägigen gerichtlichen Verurteilungen sowie Kinderschutzkonzepte und Auflagen für betroffene Betriebe. In der Debatte verwiesen Abgeordnete von SPÖ und ÖVP auf Fragen der branchenspezifischen Anwendung und der Abgrenzung. Die Oppositionsanträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.
Territoriale Lieferbeschränkungen und Lachgasverkauf ebenfalls diskutiert
Mit einem weiteren Antrag wollen die Grünen territoriale Lieferbeschränkungen bekämpfen und die Bundeswettbewerbsbehörde stärken. Gefordert werden ein Verbot wettbewerbsverzerrender Lieferbeschränkungen auf EU-Ebene, Ressourcen für eine Preisvergleichsplattform und zusätzliche Kompetenzen bei Branchenuntersuchungen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer erklärte, die Bundesregierung vertrete gegenüber der EU eine Position gegen solche Beschränkungen. Er verwies auf eine weitere Stellungnahme zur verlängerten Konsultation der EU-Kommission sowie auf eine Allianz mit anderen EU-Ländern.
Die FPÖ verlangte außerdem Maßnahmen gegen den missbräuchlichen Konsum von Lachgas, insbesondere ein Verbot des Verkaufs über frei zugängliche Automaten und einen wirksamen Schutz Minderjähriger. Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) sah eine Vollzugsfrage und verwies auf die Apotheken vorbehaltene Abgabe. Markus Hofer (NEOS) sprach sich dafür aus, ein nach seinen Angaben für das kommende Jahr geplantes generelles Verbot dieser Produkte auf EU-Ebene abzuwarten.
Quelle: Parlamentskorrespondenz
Häufig gestellte Fragen
Sind Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen im Gewerbe bereits genehmigungsfrei?
Die beschriebenen Erleichterungen sind noch kein geltendes Recht. Der Wirtschaftsausschuss hat der Gewerbeordnungsnovelle einstimmig zugestimmt. Vorgesehen ist, Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen in Gewerbebetrieben unter bestimmten Auflagen entfallen zu lassen. Eine allgemeine Befreiung von sämtlichen Genehmigungspflichten lässt sich daraus nicht ableiten.
Welche Voraussetzungen nennt der Entwurf für die geplante Genehmigungsfreiheit?
Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sollen von einem Baumeister oder Elektrotechniker geplant und errichtet werden müssen. Außerdem sind wiederkehrende Elektrobefunde vorgesehen. Leistungsgrenzen oder weitere technische Abgrenzungen nennt der Ausschussbericht nicht.
Welche Intervalle sind für die Elektrobefunde geplant?
Für die betroffenen Anlagen sieht die Vorlage einen Elektrobefund alle fünf Jahre vor. Bei außergewöhnlicher Beanspruchung soll der Abstand drei Jahre betragen. Welche Betriebsbedingungen darunter fallen und welchen Umfang die Prüfung haben soll, erläutert der Ausschussbericht nicht. Die Intervalle sind Teil der geplanten Regelung, keine bereits wirksame neue Prüfpflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.parlament.gv.at.
Quelle: Parlament Österreich