Die deutsche Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die MiSpeL-Festlegung beschlossen. Bidirektionale Ladepunkte dürfen damit erstmals Strom aus dem Auto zurückspeisen, ohne dass dieselbe Kilowattstunde doppelt mit Netzentgelten und Umlagen belastet wird. Die Autoindustrie, die neun Tage zuvor noch vor dem Scheitern gewarnt hatte, applaudiert. Doch das Kleingedruckte hat es in sich – und in Österreich ist genau jene Rechnung, die Deutschland jetzt auflöst, nach wie vor offen.
In vielen Garagen steht ein Batteriespeicher, der ein Vielfaches eines typischen Heimspeichers fasst. Er hat nur einen Konstruktionsfehler, und der ist nicht technisch: Jede Kilowattstunde, die aus dem Netz in die Fahrzeugbatterie fließt, ist mit Netzentgelten und Umlagen belastet. Speist man sie Stunden später wieder zurück, gibt es dafür keinen Ausgleich. Wer so rechnen muss, lässt das Auto lieber einfach stehen.
Seit heute, 1. Oktober 2026 geht diese Rechnung in Deutschland anders.
Was MiSpeL ändert
MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten”. Hinter dem sperrigen Kürzel verbirgt sich eine Festlegung der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen 618-25-02), die ein jahrelanges Grundproblem beseitigt. Bisher mussten Grünstrom und Netzstrom in Speichern streng getrennt werden. EEG-Förderung bekamen nur reine Grünstromspeicher. Bidirektionale Ladepunkte – Wallboxen, die das Auto laden und Strom aus ihm zurückholen können – waren ausgeschlossen.
Jetzt gilt: Die EEG-Förderung bleibt erhalten, auch für erneuerbaren Strom, der zwischengespeichert wurde. Für Netzstrom, der ins Auto geladen und später zurückgespeist wird, fallen entsprechend weniger Umlagen und Netzentgelte an, weil die rückgespeisten Mengen saldiert, also mit dem Bezug verrechnet werden. Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte werden dabei „so weit wie möglich gleichgestellt”. Die Festlegung gilt nicht nur mit geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen, sondern auch mit ungeförderten Anlagen und sogar ganz ohne eigene Stromerzeugung.
Wie viel Strom förderfähig und wie viel saldierungsfähig ist, regeln zwei Wege. Die Abgrenzungsoption steht allen offen und bestimmt die Mengen exakt, in der Regel mit zwei Zählern, in Sonderfällen mit einem. Die Pauschaloption ist für Haushalte mit PV-Anlage bis 30 kWp gedacht und kommt generell mit einem Zähler aus.
„Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet. Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Und er legt die Latte hoch: „Deutschland kann so zu einem Vorreiter beim bidirektionalen Laden werden.”
Vom Alarm zum Applaus in neun Tagen
Wie knapp das war, zeigt ein Blick auf den 22. September. Damals warnten BMW, Ford, die VW-Tochter Elli, Eon, Octopus Energy, The Mobility House, Enpal und der Verband der Automobilindustrie (VDA) öffentlich vor dem damaligen Arbeitsstand. Zusätzliche Messgeräte, womöglich ein zweiter intelligenter Zähler, Umbauten im Zählerschrank: „Was aktuell geplant ist, macht bidirektionales Laden wirtschaftlich unattraktiv”, hieß es aus der Autoindustrie.
Heute klingt dieselbe Branche völlig anders. VDA-Präsidentin Hildegard Müller spricht von der „endgültigen Beseitigung der Doppelbelastung bei den Stromnebenkosten” und einem „entscheidenden Schritt in Richtung Massenmarkt”. Die Bundesnetzagentur habe das Messkonzept „substanziell überarbeitet”. Laut VDA können bidirektionale Ladepunkte ohne eigene PV-Anlage künftig ein „Ein-Zähler-Modell” nutzen. Auch für Strom, der andernorts geladen wurde, also nicht an der eigenen Wallbox, gebe es nun eine „pragmatische Lösung”, die die Wirtschaftlichkeit „nicht unnötig einschränkt”.
Die Behörde selbst formuliert vorsichtiger: Sie habe die Regeln „nochmals angepasst, um für Ladepunkte die Vereinfachungen und Pauschalisierungen noch besser zu erschließen”. Der Unterschied im Ton ist kein Zufall. Ein Durchbruch ist es erst, wenn er in der Praxis ankommt.
Das Kleingedruckte
Und genau da wird es eng. Die Festlegung gibt Netz- und Messstellenbetreibern eine Übergangszeit bis Ende September 2027. Bis dahin ist MiSpeL nur anwendbar, wenn Netzbetreiber und Messstellenbetreiber einverstanden sind. Wer also morgen eine bidirektionale Wallbox in Betrieb nimmt, ist auf den guten Willen seines lokalen Netzbetreibers angewiesen – und davon gibt es in Deutschland Hunderte.
Die vereinfachte Pauschaloption, ausgerechnet der Weg für den typischen Haushalt mit PV-Dach, ist vorerst überhaupt blockiert. Sie darf erst angewendet werden, wenn die EU-Kommission die gesetzliche Grundlage beihilferechtlich genehmigt hat. Wann das passiert, ist offen.
Der VDA weiß das. Seine Freude endet mit zwei Forderungen. Erstens müssten die Netzbetreiber die Vorgaben „schnell und bundesweit einheitlich” umsetzen. Zweitens öffnet sich bereits die nächste Front: In den parlamentarischen Beratungen zum EEG 2027 dürfe die flexible Rückspeisung aus E-Autos „nicht durch pauschale Begrenzungen der Einspeiseleistung ausgebremst werden”. Was die Bundesnetzagentur heute aufgemacht hat, kann der Gesetzgeber morgen wieder einschränken.
Und Österreich?
Hierzulande ist bidirektionales Laden längst keine Theorie mehr. Seit Mai verkauft Moon Power den Moon BiDi Charger DC 11, eine Wallbox für Vehicle-to-Home (V2H), bei der das Auto das eigene Haus versorgt: bis zu 11 kW Lade- und Entladeleistung über CCS, kompatibel mit ausgewählten MEB-Modellen von VW, VW Nutzfahrzeuge, Škoda und Cupra ab 77 kWh Batteriekapazität, netto 3.750 Euro.
Kurt Leonhartsberger, einer der Initiatoren der V2G-Alliance Österreich, ordnete diesen Marktstart im Mai gegenüber i-Magazin ein. Moon zeige, „was heute in Österreich machbar ist”: mit ausgewählten Fahrzeugen und einer noch eher teuren Ladestation das Auto als Speicher für das eigene Gebäude zu nutzen. Moon ist dabei nicht allein. EVEMS aus Böheimkirchen und Sigenergy wären „technisch auf einem ähnlichen Stand”, EVEMS fertige sogar in Österreich. Bei V2H, so Leonhartsberger, sei auch die Wirtschaftlichkeit geklärt.
Ganz anders bei Vehicle-to-Grid (V2G), wenn das Auto über einen Aggregator am Strommarkt mitspielt. V2G sei „rechtlich schwierig, wenn auch nicht unmöglich”. Und weicht man vom Standardpaket ab, etwa mit einem Leasingauto, „wird’s schwierig”. Das Hauptproblem benennt er präzise, und es ist exakt jenes, das MiSpeL in Deutschland nun adressiert: Lädt ein Aggregator das Auto aus dem Netz, fallen Netzentgelte an. Wird derselbe Strom ein paar Stunden später wieder eingespeist, müsse er „mind. 10 Cent mehr verdienen als beim Bezug”, um die Netzentgelte wieder hereinzuholen. „Und das ist eher selten der Fall, sprich es ist einfach nicht attraktiv.” Dazu komme die ungeklärte Stromkennzeichnung: Wenn man aus dem E-Auto einspeist, sei unklar, „was das für ein Strom ist”.
Hat sich seither etwas bewegt? Auf dem Papier ja. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) befreit „systemdienliche” Energiespeicher für 20 Jahre von den bezugsseitigen Netznutzungs- und Netzverlustentgelten. Was systemdienlich ist, legt aber die E-Control fest. Ihr Entwurf der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) aus dem Sommer knüpft die Befreiung an enge, kumulative Kriterien: Speicher, die ausschließlich zur Wiedereinspeisung betrieben werden, vertraglich gebundene Flexibilität, geeignete Netzknoten, insgesamt gedeckelt bei 5 GW. Ein E-Auto, das hinter dem Hausanschluss an der Wallbox hängt, ist damit nicht gemeint. Die finale Verordnung soll im Herbst kommen und ab 2027 gelten.
Der Kontrast könnte kaum größer sein. Deutschland rechnet die Kilowattstunde des einzelnen Haushalts heraus und verrechnet sie. Österreich denkt die Entlastung von Speichern bisher vom Großspeicher her.
Was das für die Praxis heißt
Für Elektrotechniker:innen und Installateur:innen in Österreich ergibt sich daraus eine klare Beratungslinie. V2H ist heute machbar und lässt sich wirtschaftlich darstellen, über höheren PV-Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung und dynamische Tarife – sofern Fahrzeug, Softwarestand und Wallbox zusammenpassen. Kund:innen, die mit Erlösen aus dem Strommarkt rechnen, sollte man aber ehrlich sagen: Dafür fehlen in Österreich die Spielregeln, nicht die Technik.
Wer Kund:innen in Deutschland betreut, muss sich auf Zählerkonzepte einstellen. Je nach Option sind es ein oder zwei Zähler, und im Zählerschrank entscheidet sich, ob MiSpeL beim Kunden ankommt. Bis September 2027 führt der Weg zudem über die Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber.
Die deutsche Bundesnetzagentur erläutert die Festlegung am 2. Oktober in einem hybriden Workshop. Ab dann tickt die Uhr: Ende September 2027 müssen die deutschen Netzbetreiber liefern. Bis dahin wird sich auch zeigen, ob Österreich die deutsche Rechnung übernimmt – oder ob die Autos hierzulande weiter in der Garage stehen, mit vollen Batterien, die niemand nutzen darf.
Infobox: MiSpeL auf einen Blick
- Was: Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, Aktenzeichen 618-25-02, beschlossen am 1. Oktober 2026
- Kern: EEG-Förderung bleibt auch für zwischengespeicherten Grünstrom erhalten. Rückgespeister Netzstrom wird saldiert, damit sinken Netzentgelte und Umlagen.
- Abgrenzungsoption: für alle, exakte Mengenbestimmung, in der Regel zwei Zähler
- Pauschaloption: Haushalte mit PV bis 30 kWp, ein Zähler, erst nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission
- Übergangszeit: bis Ende September 2027, bis dahin nur mit Einverständnis von Netz- und Messstellenbetreiber
- Info: Workshop am 2. Oktober 2026 (Bonn und online), Kontakt