Geplanter Aufschlag gefährdet Solarausbau und stößt auf rechtliche Bedenken:

Elf Verbände kritisieren Solar-Netzgebühr

von Julia Petz
Foto: © www.i-magazin.com/KI generiert

Elf Bundesverbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk haben am 15. Oktober 2026 in Berlin vor zusätzlichen Netzgebühren für Solaranlagen in Deutschland gewarnt. Ihr gemeinsamer Appell richtet sich gegen Pläne der Bundesnetzagentur: Die Verbände fordern den Verzicht auf die Zusatzbelastung, weil sie erhebliche Nachteile für den Solarausbau befürchten.

Der Prosumer-Aufschlag bezeichnet eine im Rahmen der geplanten Reform der Stromnetzentgelte diskutierte zusätzliche Beteiligung von Solarstrom-Eigenverbrauchern an den Netzkosten in Deutschland. Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage sollen demnach unabhängig davon stärker belastet werden, wie stark sie das Netz tatsächlich beanspruchen. Es handelt sich um einen diskutierten Vorschlag, nicht um eine bereits geltende Gebühr. Der Appell betrifft Deutschland, nicht österreichische Regelungen.

Welche wirtschaftlichen Folgen befürchten die Verbände?

Nach Einschätzung des Bündnisses könnte die Zusatzbelastung die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern und den Ausbau bremsen. Die von der deutschen Bundesregierung darüber hinaus geplanten Einschnitte bei der Solarstromförderung würden das Problem zusätzlich verschärfen.

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Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), erklärt: „Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden. Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt“.

Gutachten stellt Rechtmäßigkeit infrage

Die Rechtsanwältin und Honorarprofessorin Prof. Dr. Dörte Fouquet sieht in einem vom BSW-Solar beauftragten Gutachten insbesondere Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung, den Gleichbehandlungsgrundsatz und den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz für bestehende Anlagen. Dabei handelt es sich um die rechtliche Einschätzung des beauftragten Gutachtens.

Die Verbände verlangen eine verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, müsse die tatsächlich vereinbarte Einspeisekapazität dafür maßgeblich sein. Mit ihrer Forderung nach Bestandsschutz für Solaranlagen wollen sie bestehende Anlagen vor der Zusatzbelastung schützen.

Eine repräsentative YouGov-Befragung unter 2.105 Wahlberechtigten zeigt Vorbehalte gegenüber einer stärkeren Kostenbeteiligung: 46 Prozent lehnen sie ab, wenn sie unabhängig von der tatsächlich genutzten Netzanschlusskapazität erfolgt und die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen erheblich verschlechtert. Unter diesen Bedingungen befürworten 25 Prozent die zusätzliche Beteiligung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Prosumer-Aufschlag?

Der Prosumer-Aufschlag ist eine im Rahmen der geplanten Reform der Stromnetzentgelte diskutierte zusätzliche Beteiligung von Solarstrom-Eigenverbrauchern an den Netzkosten in Deutschland. Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage sollen unabhängig davon stärker belastet werden, wie stark sie das Netz tatsächlich beanspruchen. Es handelt sich nicht um eine bereits geltende Gebühr.

Warum lehnen die elf Verbände den Prosumer-Aufschlag ab?

Die Verbände befürchten, dass die Zusatzbelastung die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtert und den Solarausbau bremst. Sie fordern eine verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten und Bestandsschutz für bestehende Solaranlagen.

Welche rechtlichen Bedenken nennt das beauftragte Gutachten?

Das vom Bundesverband Solarwirtschaft beauftragte Gutachten von Prof. Dr. Dörte Fouquet sieht insbesondere Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung, den Gleichbehandlungsgrundsatz und den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz für bestehende Anlagen. Dies ist die rechtliche Einschätzung des beauftragten Gutachtens.

Weitere Informationen finden Sie unter www.solarwirtschaft.de.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

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