SNE-G-V: Verband sieht Fortschritte, aber offene Punkte für Speicher

PV Austria fordert Nachbesserungen bei Netzentgelten

von David Lodahl

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) sieht im aktuellen Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) Verbesserungen gegenüber der ersten Marktkonsultation. Zugleich fordert die Interessenvertretung der heimischen PV- und Batteriespeicherbranche weitere Nachbesserungen, bevor die Verordnung im Herbst finalisiert werden soll.

Die von der E-Control geführte Begutachtung endet laut PV Austria am 24. Juli 2026. Aus Sicht des Verbands bleiben vor allem drei Bereiche offen: die Netzanschlusskosten für Kleinanlagen, Regeln für Batteriespeicher sowie Vorgaben für flexible Netznutzung.

„Der Begutachtungsentwurf geht bereits in die richtige Richtung. Damit die Verordnung jedoch die Praxis nicht ausbremst, müssen die verbleibenden Hürden für Speicher und Netznutzer noch beseitigt werden, um Planungssicherheit und Praxistauglichkeit zu gewährleisten“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.

Netzanschlusskosten für Kleinanlagen

PV Austria kritisiert, dass der aktuelle Entwurf eine erweiterte und damit komplexere Berechnungsgrundlage für Netzanschlusskosten vorsehe. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) enthalte bereits eine politisch abgestimmte Grundlage für eine nutzerfreundliche Preisgestaltung sowie bestimmte Ausnahmen. Der Verband fordert daher, die Ausgestaltung der Netzanschlusskosten stärker an diesen gesetzlichen Vorgaben auszurichten und die Komplexität insbesondere für Kleinanlagen zu reduzieren.

Speicherregeln und Systemdienlichkeit

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft Batteriespeicher. PV Austria verweist auf die Diskussion um sogenannte systemdienliche Speicher. Gemeint sind laut Verband Speichersysteme, die Strom aus dem Netz beziehen, zwischenspeichern und dadurch das Netz entlasten können, ohne dass dafür Netzgebühren anfallen.

Nach Darstellung von PV Austria sollen laut E-Control jedoch nur bestimmte Speicher, etwa Stand-alone-Speicher, als systemdienlich gelten. Zudem sei diese Einstufung an den Anschluss beziehungsweise die Errichtung an bereits stark ausgelasteten Netzknoten geknüpft. Co-Location-Speicher, die mit PV- oder Windkraftanlagen gekoppelt sind, wären nach Angaben des Verbands davon derzeit ausgenommen, obwohl auch sie Strom aus dem Netz beziehen und entlastend wirken könnten.

PV Austria fordert daher, auch Co-Location-Batterien als systemdienlich einzustufen. Zusätzlich brauche es klare und handhabbare Kriterien zur tatsächlichen Auslastung von Netzknoten, um nachvollziehbar feststellen zu können, wo Speicher netzdienlich eingesetzt werden können.

Flexible Netznutzung

Der Entwurf sieht laut PV Austria auch ein Instrument für flexible Entnahme vor. Stromkundinnen und Stromkunden sollen demnach Kosten sparen können, wenn sie sich innerhalb selbst festgelegter Leistungsbereiche vom Netzbetreiber steuern lassen. Auch Batterien, die Strom aus dem Netz beziehen, sollen dafür eine Reduktion der Netzkosten erhalten können.

PV Austria bewertet dieses Instrument grundsätzlich positiv, fordert jedoch stärkere Anreize. Genannt wird unter anderem eine spürbare Senkung des Arbeitspreises. Eine Preisbindung über einen definierten Zeitraum könne zudem die Planbarkeit für Investitionsentscheidungen verbessern.

Analyse zu Speicherkapazitäten

Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf eine eigene Analyse zum Batteriespeicherausbau. Demnach wären bereits heute 16 Gigawattstunden Speicherkapazität notwendig, um den Strompreis in teuren Abendstunden zu senken. Das entspreche laut PV Austria dem Fünffachen der derzeit installierten Kapazität.

„Die PV- und Speicherbranche kann Projekte rasch umsetzen, braucht dafür aber Rahmenbedingungen, die diese Investitionsentscheidungen begünstigen“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria.

PV Austria will den weiteren Prozess bis zur geplanten Finalisierung im Herbst im Austausch mit der E-Control begleiten. Paierl erklärt dazu: „Wir werden den weiteren Prozess bis zur Finalisierung im Herbst im konstruktiven Austausch mit der E-Control begleiten und uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Verbesserungen in die finale Verordnung einfließen. Nur mit praxistauglichen Rahmenbedingungen können Speicher ihren Beitrag zu einem stabilen und leistbaren Stromsystem leisten.“

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