PV-Förderung 2025 für Handwerk & Betriebe:

Erster Fördercall läuft – was jetzt für Betriebe wichtig ist

von Thomas Buchbauer

Mit der neuen PV-Förderung 2025 stehen erneut Millionen für Photovoltaik und Speicher bereit. Wer Anlagen plant oder installiert, sollte die Fördersätze, Zeitfenster und neuen Spielregeln genau kennen. Ein Überblick für alle Profis vom Dach bis zum Keller.

Die Energiewende läuft – und Betriebe spielen eine Schlüsselrolle. Für Planer und Ausführende bringt das Förderjahr 2025 neue Chancen, aber auch neue Anforderungen. Wer Kundenanlagen realisieren will, muss nicht nur technisch auf dem neuesten Stand sein, sondern auch die Förderrichtlinien und Fristen im Blick behalten. Besonders relevant: der neue „Made in Europe“-Bonus, die kategorieabhängigen Fördersätze und das klare Bekenntnis zur Kombination von PV und Speicher. Dieser Artikel zeigt, worauf es jetzt ankommt – und wie Handwerksbetriebe ihre Kundenprojekte erfolgreich durch die Förderlandschaft navigieren.

Fördercall April 2025: Der Startschuss ist gefallen

Seit dem 23. April 2025 läuft der erste Fördercall im Rahmen der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom. Die Ticketziehung startete am selben Tag um 17 Uhr, Anträge können seit dem 24. April über das EAG-Portal eingebracht werden. Insgesamt stehen für den ersten Fördercall 40 Millionen Euro für PV und Speicher bereit – aufgeteilt in vier Leistungsklassen (A bis D). Der zweite Fördercall erfolgt von 23.6.2025 – 7.7.2025 mit 12 Millionen Euro und der dritte von 8.10.2025 – 22.10.2025 mit 8 Millionen Euro.

Kategorien & Fördersätze im ersten Fördercall:
  • A: bis 10 kWpeak – 160 €/kWpeak (5 Mio. € Budget)
  • B: >10–20 kWpeak – 150 €/kWpeak (5 Mio. €)
  • C: >20–100 kWpeak – max. 140 €/kWpeak (15 Mio. €)
  • D: >100–1.000 kWpeak – max. 130 €/kWpeak (15 Mio. €)
  • Stromspeicher: 150 €/kWh

Frist für Einreichung: bis einschließlich 8. Mai 2025

Wichtig für die Praxis: Projekte sollten idealerweise schon technisch konzipiert und kalkuliert sein, bevor die Ticketziehung erfolgt – da die Einreichung zeitnah erfolgen muss. Späte Einreichungen können leer ausgehen.

Made in Europe-Bonus: Ab Juni kommt der Zuschlag

Der zweite Fördercall startet am 23. Juni 2025 – mit einer echten Neuerung: Wer auf europäische Komponenten bei Modulen, Wechselrichtern oder Speichern setzt, kann bis zu 20 % zusätzlich abholen. Der „Made in Europe“-Bonus wird als Ergänzung zur Basisförderung vergeben.

Relevanz für Elektriker & Planer:

Herstellernachweise, Herkunftsbescheinigungen und Produkterklärungen müssen sauber dokumentiert sein. Betriebe sollten jetzt schon darauf achten, in der Angebotserstellung auf förderfähige Komponenten zu setzen – und diese beim Kunden auch argumentieren zu können. Minister Hattmannsdorfer dazu: „Ein zentrales Element dabei ist der ‚Made in Europe‘-Bonus – er steht für regionale Wertschöpfung und ein klares Bekenntnis zum europäischen Industriestandort.“

Technologiemix 2025: PV, Speicher, Kleinwasserkraft & mehr

Das Gesamtbudget für 2025 beträgt 70 Mio. Euro. Neben PV und Speicher sind auch andere erneuerbare Technologien förderfähig – allerdings mit kleineren Budgets:

  • Photovoltaik + Speicher: 60 Mio. €
  • Kleinwasserkraftwerke (<25 MW): 5 Mio. €
  • Windkraft (<1 MW): 1 Mio. €
  • Biomasse (<50 kW): 4 Mio. €

Tipp: Wer im Anlagenbau breit aufgestellt ist, kann auch bei Nischenprojekten profitieren – etwa bei der Revitalisierung von Wasserkraft oder kleinen KWK-Anlagen auf Biobasis.

Neuausrichtung ab Q4/2025: Was sich ändert – und wie man sich vorbereitet

Die große EAG-Novelle wird im 4. Quartal 2025 erwartet – mit deutlichen Änderungen:

Geplante Neuerungen:

  • Keine Förderung bei negativen Marktpreisen
  • PV-Förderung nur noch in Kombination mit Speicher
  • Einführung von Contracts for Difference statt fixen Prämien
  • Hybride Anlagenmodelle (Wind + PV + Speicher) im Fokus
  • Weniger Bürokratie, Abschaffung schwach genutzter Instrumente

Praxis-Tipp: Betriebe sollten bereits jetzt Prozesse anpassen – etwa in der Angebotskalkulation und Kundenberatung. Auch Partnerschaften mit Speicheranbietern und hybriden Systemherstellern werden strategisch wichtiger.

Umsatzsteuerregelung ausgelaufen: Förderung oder Nullsteuersatz – nicht beides

Die Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) für PV-Anlagen ist mit 31. März 2025 ausgelaufen. Verträge bis 6. März 2025 profitieren übergangsweise – aber: Wer den Nullsteuersatz nutzt, darf keine EAG-Förderung beantragen.

Rechtlich heikel – daher klare Kommunikation an Kund:innen wichtig!

Bei Projekten, die jetzt geplant oder abgeschlossen werden, sollten beide Optionen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Für das Handwerk beginnt ein neues Förderjahr – mit Chancen und Herausforderungen. Wer die Fördercalls kennt, auf „Made in Europe“ setzt und seine Projekte technisch wie organisatorisch sauber plant, hat beste Karten. Die Devise lautet: rechtzeitig informieren, Materialien frühzeitig beschaffen und Fördervoraussetzungen in die Kundenberatung integrieren.

Denn: Die Zeiten der pauschalen Subventionierung sind vorbei. Jetzt zählt Systemwirksamkeit, Speicherintegration und Dokumentation. Wer als Betrieb zukunftsfähig aufgestellt ist, wird davon profitieren – durch zufriedene Kund:innen, Fördergeld vom Staat und Projekte, die auch in der Energiewende bestehen.

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