BIM Andreas Wirth zu KV-Verhandlungen:

Starkes Signal an junge Elektriker

von Sandra Eisner
von Andreas Wirth, Bundesinnungsmeister Foto: © pixabay

„Die in der vergangenen Woche abgeschlossenen Kollektivverhandlungen des Metallgewerbes sind ein Erfolg mit Signalwirkung. Nicht nur im Sinne der Stabilisierung in schwierigen Zeiten, sondern auch mit Blick in die Zukunft unserer Branche. Vor allem der Einsatz für unseren Berufsnachwuchs hat echte Früchte getragen. Neben einer Steigerung beim Einkommen um 3,45 % wird es für jeden Lehrling in Zukunft ein Klimaticket geben. Damit fördern wir die Akzeptanz umweltfreundlicher Mobilität bei der jungen Generation und sorgen zugleich für finanzielle Entlastung. Mit diesem Ergebnis hatten die KV-Verhandlungen echte Pionierarbeit geleistet und somit zugleich auch eine Vorreiterrolle eingenommen. Ich hoffe, dass dieses Modell auch in anderen Branchen Schule macht.

Andreas Wirth

BIM Andreas Wirth (Bild: www.i-magazin.com)

Denn eines muss uns klar sein: Die Attraktivierung der Lehre wird ein zentraler Schlüssel bei der Bewältigung künftiger Herausforderungen werden. Je »zukunftsfitter« wir uns heute machen und je mehr interessierte junge Menschen wir als Branche ansprechen, umso krisenfester machen wir uns für morgen – das gilt für jedes einzelne Unternehmen und damit letztlich für uns alle! Kombiniert mit der aktiven Förderung moderner, nachhaltiger Mobilität ist unser »Lehrlingspakt« die richtige Antwort auf die großen Fragen unserer Zeit.

Daneben lesen sich aber auch die weiteren »Hard Facts« zu den KV-Verhandlungen erfreulich. Die heuer vereinbarte Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne beträgt ab 1.1.2022 3,45 %. Die Ist-Löhne steigen mit Jahreswechsel um 3,0 %. Entfernungszulagen und Nächtigungsgeld steigen um 2,50 %, alle lohnbezogenen Zulagen um 3,45 %, mit Ausnahme der Nachtarbeits- und der Schichtzulagen, die in festgelegten Etappen schrittweise bis 2024 angehoben werden.

Um den Betrieben eine leichtere Festlegung von sogenannten »langen« und »kurzen« Wochen zu ermöglichen, wurde eine entsprechende unbürokratische Regelung in den Kollektivvertrag aufgenommen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen jede zweite Woche zu einer Viertage-Woche gestaltet werden. Wiederum verlängert wurde die Möglichkeit einer Freizeitoption. Diese könnte, wie schon zuvor, gerade in dieser neuerlich kritischen Zeit ein Mittel sein, auf wechselnde Anforderungen bei schwankendem Arbeitsanfall zu reagieren. Die Freizeitoption ermöglicht bei Einverständnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Wahl zwischen Lohnerhöhung oder mehr Freizeit.

Somit ist es in Zeiten der nationalen und globalen Krise ein besonderes Zeichen, wenn alle Seiten für Stabilität, Entlastung und Stärkung sorgen. Unser Gewerbe kann damit auf einer soliden Basis aufbauen, die aktuelle Herausforderungen berücksichtigt, Flexibilität fördert und damit für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wichtige Perspektiven schafft.“

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