Um das Regierungsziel zu erreichen, wird es jährlich mehr als 400 MW Windkraft-Ausbau brauchen

Windkraft-Ausbau kann fortgesetzt werden

von David Lodahl

Die Windbranche zeigt sich erfreut über den Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). „Damit kann die Windparkplanung, die jetzt eineinhalb Jahre stillgestanden ist, wieder aufgenommen werden“, freut sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Um das Regierungsziel, die Windstromproduktion um 10 TWh zu steigern, erreichen zu können, wird der Ausbau aber mehr als 400 MW pro Jahr betragen müssen.

Die Regierungsparteien haben sich gemeinsam mit der SPÖ auf ein EAG geeinigt. Gleich heute in der Früh soll das EAG im Plenum des Nationalrates beschlossen werden. „Wir freuen uns, dass der Schulterschluss beim EAG für eine Zweidrittelmehrheit gelungen ist. Damit kann die jahrelange Diskussion um dieses Gesetz mit der Einigung im Parlament endlich positiv abgeschlossen werden. Das bringt klare Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren“, erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Jetzt kann die Windparkplanung nach einer eineinhalbjährigen Pause wieder aufgenommen werden. Dieser Beschluss ist sehr wichtig für die Branche, da seit 2020 keine Fördermittel mehr für neu genehmigte Windparks zur Verfügung stehen.

EAG reicht nicht, um Regierungsziel zu erreichen

Da wir in den nächsten zehn Jahren auch alte Anlagen ersetzten müssen, braucht es mehr als 400 MW Windkraftleistung an Ausbau jedes Jahr“, bemerkt Moidl: „400 MW sind zu wenig, um das Regierungsziel von 10 TWh zusätzlichem Windstrom zu erreichen.“ Um diese 10 TWh Windstrom 2030 zusätzlich produzieren zu können, hätte es einen Zubau von 500 MW über zehn Jahre bedurft. Mit dem morgen beschlossenen Gesetz werden lediglich mindestens 400 MW Windkraftausbau jährlich ermöglicht. Bis 2030 können damit nur 3.200 MW anstatt der benötigten 5.000 MW Windkraftleistung errichtet werden.

Bundesländer sind jetzt gefordert

Mit dem Beschluss des EAG sind jetzt die Bundesländer am Zug, die dafür notwendigen Flächen auszuweisen beziehungsweise zu erweitern, um das gesetzte Ziel beim Windkraftausbau möglich zu machen. Nachdem die Genehmigung von Windrädern und die Raumplanung für die Ausweisung von Zonen den Bundesländern obliegt, haben sie maßgeblich Verantwortung dafür, ob Österreich die Energiewende schlussendlich auf den Boden bringen kann. „Die Windbranche hofft hier auf ambitionierte Maßnahmen in allen Bundesländern“, so Moidl: „Die Klimaneutralität können wir nur unter Beteiligung aller Bundesländer erreichen.

Quelle: APA

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