FHG verweist auf DSGVO, Cyber Resilience Act und Data Act:

Forum Hausgeräte ordnet Datenschutz bei Smart-Home-Geräten ein

von David Lodahl
Foto: © www.i-magazin.com/KI generiert

Vernetzte Hausgeräte sind in Wohngebäuden zunehmend Teil digitaler Infrastruktur. Mit der stärkeren Verbreitung steigen auch Fragen zu Datenschutz, Datennutzung und Cybersicherheit. Das Forum Hausgeräte (FHG), ein Netzwerkpartner des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), nimmt diese Diskussion zum Anlass für eine Einordnung.

Nach Angaben des FHG erfassen moderne smarte Hausgeräte nicht pauschal persönliche Daten und führen keine dauerhaften Audioaufzeichnungen durch. Verarbeitet würden vor allem Informationen, die für Betrieb, Wartung, Sicherheit und Energieeffizienz relevant sind. Darüber hinausgehende Datennutzungen seien nur auf Basis einer Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer vorgesehen.

Welche Daten vernetzte Hausgeräte verarbeiten
Symbolbild zum Thema vernetzte Hausgeräte und Smart Home

Das Forum Hausgeräte informiert über Datenschutz, Datennutzung und Cybersicherheit bei vernetzten Hausgeräten. (Bild: FHG)

Im laufenden Betrieb fallen laut FHG vor allem technische und nutzungsbezogene Daten an. Dazu zählen insbesondere:

  • Funktions- und Programmdaten,
  • Energieverbrauchswerte,
  • Diagnosedaten für Wartung und Sicherheit,
  • optional anonymisierte Nutzungsdaten zur Verbesserung von Geräten.

Das Forum Hausgeräte grenzt diese Datennutzung ausdrücklich von weitergehenden Annahmen ab. Nicht vorgesehen seien demnach eine dauerhafte Audioaufzeichnung, eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung, unnötige Datensammlung oder eine Profilbildung über das Verhalten im Haushalt.

Europäischer Rechtsrahmen setzt Grenzen

Für Hersteller vernetzter Hausgeräte ist die Datennutzung durch den europäischen Rechtsrahmen begrenzt. Das FHG verweist unter anderem auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den Cyber Resilience Act und den Data Act. Daten dürfen demnach nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und auf Basis der Einwilligung der Konsumentinnen und Konsumenten verarbeitet werden, sofern darüber hinausgehende Nutzungen vorgesehen sind.

Für die Branche ist diese Einordnung auch deshalb relevant, weil Datenschutz und Cybersicherheit bei Smart-Home-Anwendungen zunehmend Teil von Beratung, Planung, Geräteauswahl und Betrieb werden. Hersteller müssen entsprechende Anforderungen laut FHG von der Entwicklung bis zum laufenden Betrieb berücksichtigen.

Transparenz als Voraussetzung für Akzeptanz

Andreas Diepold, Obmann des FHG, sieht fehlende Einordnung als Ursache vieler Vorbehalte: „Moderne Hausgeräte sind keine Abhörgeräte. Sie erfassen ausschließlich jene Informationen, die für einen sicheren, effizienten und komfortablen Betrieb notwendig sind. Darüber hinausgehende Datennutzungen erfolgen – sofern vorgesehen – ausschließlich mit Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer.“

Die österreichische Hausgeräteindustrie setze nach Darstellung des FHG seit Jahren auf Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ziel sei es, Konsumentinnen und Konsumenten eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen zu geben und Unsicherheiten im Umgang mit vernetzten Geräten abzubauen.

„Vernetzte Geräte bieten große Vorteile – von mehr Komfort bis zu höherer Energieeffizienz. Wichtig ist, diese Technologien sachlich zu betrachten und verbreitete Missverständnisse aufzuklären“, so Diepold.

Weitere hilfreiche Informationen und praktische Tipps rund um den bewussten Einsatz moderner Haushaltsgeräte stehen auf www.bewusst-haushalten.at bereit.

Quelle: FEEI Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie

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